Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anlasskündigung – wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Landesarbeitsgericht Nürnberg – Az.: 7 Sa 364/18 – Urteil vom 10.12.2019

I. Das Endurteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg – Gerichtstag Weißenburg – vom 25.09.2018 – 7 Ca 1354/18 – wird abgeändert.

II. Die Klage wird abgewiesen.

III. Die Kosten des Verfahrens der 1. Instanz und der Berufung trägt der Kläger.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Entgeltfortzahlungsansprüche nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Der Kläger arbeitete bei der Beklagten als Radladerfahrer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und einem Bruttostundenlohn in der Probezeit von 12,50 € zu im Übrigen den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 11.9.2017.

Der zum Steinmetz ausgebildete Kläger konnte nicht Radlader fahren. Er erhielt zu Beginn seiner Beschäftigung eine entsprechende Einweisung auf einem Fahrzeug der Beklagten. Er hatte einen ersten Unfall mit dem Fahrzeug am 25.09.2017. Dabei riss er einen Kotflügel des Radladers ab. Am 06.10.2019 hatte er einen zweiten Unfall. Diesmal beschädigte er das Kontergewicht des Radladers. Daraufhin kam es auf Bitten des Klägers zu einem Gespräch mit dem Mitarbeiter M… V…, Leiter der Spalthalle der Beklagten und Stellvertreter des Leiters des Steinbruchs. In diesem Gespräch stellte der Kläger die Frage, ob es noch Sinn mache. Der Mitarbeiter V… meinte, dies komme öfter vor, er sei aber fleißig und solle besser aufpassen.

Am Freitag, den 27.10.2017 kam es zu einem weiteren Gespräch mit dem Leiter des Steinbruchs D… V… und dem Mitarbeiter M… V…. Der Verlauf dieses Gespräches ist streitig.

Am Montag und Dienstag, den 30. und 31.10.2017 arbeitete der Kläger. Nach dem Feiertag erkrankte der Kläger am 02.11. und 03.11.2017 arbeitsunfähig. Ab Montag, den 06.11.2017 erkrankte der Kläger erneut arbeitsunfähig, bestätigt mit Erstbescheinigung der Zahnarztpraxis Dr. H… vom 06.11. bis Freitag, den 10.11.2017, mit Folgebescheinigung vom 06 (?).11. der Zahnarztpraxis Dr. H… bis Dienstag, den 21.11.2017, mit Erstbescheinigung der Praxis Dr. G… vom 21.11. bis Freitag, den 24.11.2017 und mit Folgebescheinigung der Praxis Dr. G… vom 25.11. bis Freitag, den 01.12.2017.

Mit Mail vom 14.11.2017, 15:32:43 Uhr, teilte F…, Betriebsleitung der Beklagten dem Kläger mit, dass an ihn per Einschreiben die Kündigung versandt worden sei. Mit Schreiben vom 14.11.2017, dem Kläger zugegangen am 15.11.2017, erklärte die Beklagte die ordentliche Kündigung unter Wahrung der tariflichen Kündigungs[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv