Wann sind im EU-Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht gültig?
In der Bundesrepublik Deutschland hat sich unter zahllosen Menschen die Meinung verbreitet, dass ein Entzug von der Fahrerlaubnis die mit der Wiedererlangung verbundenen Hürden dahingehend umgangen werden könnten, indem einfach eine Fahrerlaubnis innerhalb eines anderen Staates der EU erworben wird. Diese Modellvariante ist weitestgehend auch als sogenannter Führerscheintourismus bekannt, wobei insbesondere die Länder Polen sowie Tschechien aus deutscher Sicht überaus interessant erscheinen. Obgleich die Idee an sich durchaus nachvollziehbar erscheint, so ist es nicht ratsam, diese Gedankengänge in die Tat umzusetzen. Es gibt durchaus Rahmenbedingungen, unter denen ein im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland keine Anerkennung findet.
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Anerkenntnis der Führerscheine der anderen EU-Mitgliedsstaaten
Irrglaube zum Führerscheintourismus: Beim Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland einfach im benachbarten EU-Ausland einen neuen Führerschein erwerben und hier anerkennen lassen? Klingt nach einer Lösung ist aber eine denkbar schlechte Idee! (Symbolfoto: Krzysztof Dabkowski/Shutterstock.com)
Dem reinen Grundsatz nach erkennt jedes EU-Mitgliedsland seit dem Jahr 1999 die Führerscheine der anderen EU-Mitgliedsstaaten an. Dies gilt zudem auch für die Mitgliedsstaaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Liechtenstein, Island sowie Norwegen.
Es gibt durchaus Hürden zu überwinden
Was in der gängigen Praxis gern außer Acht gelassen wird ist der Umstand, dass die Anerkennung der jeweiligen Führerscheine aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie des EWR in Deutschland an bestimmte Rahmenumstände geknüpft sind. Problematisch dabei ist der Umstand, dass in der gängigen Praxis die entsprechenden Rahmenumstände überhaupt nicht erfüllt werden können. Aus diesem Grund ist es auch ein Faktum, dass zahlreiche Führerscheine in Deutschland nicht als gültig[…]