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Wohnungsübergabeprotokoll: Was Mieter und Vermieter bei der Übergabe wissen sollten

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Übergabeprotokoll um den Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug zu dokumentieren
Das Mietobjekt spielt bei einem Mietvertragsverhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter eine zentrale Rolle. Insbesondere der Zustand des Mietobjekts ist dabei die entscheidende Frage, da es nicht selten im Zusammenhang mit dem besagten Zustand zu Streitigkeiten kommt. Zwar regelt grundsätzlich der Mietvertrag die Pflichten eines Mieters im Hinblick darauf, wie das Mietobjekt bei der Beendigung des Mietvertragsverhältnisses bzw. bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter zurückgegeben werden muss, allerdings ist es hierfür auch immens wichtig, dass der Zustand des Objekts zu Beginn des Mietvertragsverhältnisses dokumentiert wird. Hierfür gibt es letztlich auch das Wohnungsübergabeprotokoll. Es gibt jedoch im Zusammenhang mit dem Protokoll einige Kriterien, die sowohl ein Vermieter als auch ein Mieter beachten sollten.

Grundsätzlich schreibt der deutsche Gesetzgeber das Führen eines Wohnungsübergabeprotokolls nicht vor. Es ist jedoch dennoch sowohl aus der Sicht des Vermieters als auch aus der Sicht des Mieters überaus ratsam, auf ein derartiges Protokoll zu bestehen.
Welchen Zweck erfüllt das Wohungsübergabeprotokoll?
Wie bereits erwähnt ist der Zustand des Mietobjekts während des Mietvertragsverhältnisses von entscheidender Bedeutung. Dies betrifft natürlich auch den Umfang der Schlüssel als auch den Zustand der Waschbecken oder des WCs. Das Wohnungsprotokoll dient dazu, diesen Zustand protokollarisch festzuhalten, um im Zweifel beweisen zu können, dass zu Beginn des Mietvertragsverhältnisses etwaige Schäden vorhanden bzw. nicht vorhanden gewesen sind. Dieses Beweismittel ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter gleichermaßen wichtig, da im Fall einer Abweichung des Zustandes im Verlauf des Mietvertragsverhältnisses die jeweilige Vertragspartei Ansprüche gegen die andere Vertragspartei erheben kann.

Auch wenn der Gesetzgeber ein derartiges Protokoll nicht vorschreibt hat das Wohnungsübergabeprotokoll den rechtlichen Charakter einer Urkunde und sollte dementsprechend sorgsam ausgefüllt werden. Dies ist in der gängigen Praxis bedauerlicherweise nicht immer so der Fall, obwohl es im Internet natürlich schon etliche Musterformulare zum kostenlosen download gibt.
Wie ist der Ablauf von einer Wohnungsübergabe?


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