Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bewilligung Verletztenrente für einen durch Arbeitsunfall verursachten Knieschaden

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Landessozialgericht Thüringen – Az.: L 1 U 687/19 – Urteil vom 01.07.2021

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 26. März 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob weitere Gesundheitsstörungen auf unfallchirurgischem Fachgebiet Folge des von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls vom 30. Juli 2012 sind und ob der Kläger die Zahlung einer Verletztenrente beanspruchen kann.

Der 1983 geborene Kläger stürzte am 30. Juli 2012 bei der Arbeit von der Leiter. Der umgehend aufgesuchte Durchgangsarzt diagnostizierte eine Patellaquerfraktur mit Dislokation des rechten Kniegelenks. Deshalb befand sich der Kläger vom 30. Juli bis 4. August 2012 im H-Klinikum in E in stationärer Behandlung. Am 31. Juli 2012 erfolgte eine offene Reposition und Zuggurtungsosteosynthese der Patella rechts. In einem Fragebogen vom 13. August 2012 schilderte der Kläger den Unfallhergang dergestalt, dass er plötzlich von der Leiter gerutscht und dabei mit dem Knie auf die Leiter gestürzt sei. Im Rahmen der Heilverfahrenskontrolle erstattete der Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie W am 15. November 2012 einen Bericht. Eine volle Belastbarkeit des Beines sei bereits gegeben. Empfohlen werde, nach ca. 4 Wochen mit einer Arbeitsbelastungserprobung zu beginnen. Nach Abschluss der Behandlung sei mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigendem Ausmaß nicht zu rechnen. Etwaige Arthroskopien des Kniegelenks zur Prüfung des vorderen Kreuzbandes seien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmen. Die Beklagte zog daraufhin ein Vorerkrankungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung des Klägers bei. Aus diesem ergibt sich, dass sich der Kläger seit 2002 aufgrund eines Risses des vorderen Kreuzbandes im rechten Kniegelenk verschiedenen ärztlichen Behandlungen unterzogen hat. Unter anderem war bei dem Kläger deshalb am 8. Dezember 2005 in der Sportklinik E eine erneute Kreuzbandersatzplastik erfolgt. Vorangegangen war eine Arthroskopie des rechten Kniegelenks am 21. Mai 2002 im K Krankenhaus in E aufgrund einer am 7. April 2002 erlittenen Verletzung beim Fußballspiel. Vom 26. bis 28. März 2013 befand sich der Kläger erneut in stationärer Behandlung in der Klinik für Unfallchirurgie im H Klinikum E. Im Rahmen einer Operation wurden am 28. März 2013 Schrauben und Zuggurtung der Patella rechts entfernt. Der Durc[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv