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Pkw-Verkauf mit Rückanmietung – Nichtigkeit

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OLG Frankfurt – Az.: 2 U 115/20 – Urteil vom 11.08.2021

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. – 26. Zivilkammer – vom 24.9.2020 (Az.: 2-26 O 44/20) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils hinsichtlich der beiden genannten Daten des 12.1.2020 wegen offenbarer Unrichtigkeit jeweils berichtigt wird in 7.1.2020 und dass als Datum der Rechtshängigkeit, von dem an Zinsen zu zahlen sind, der 13.3.2020 festgesetzt wird.

Auf die Hilfswiderklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 3.000,- € zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe der Zweitschlüssel und der Zulassungsbescheinigung Teil II für das im Tenor des Urteils des Landgerichts genannte Fahrzeug. Im Übrigen wird die Hilfswiderklage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz hat die Beklagte zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 13% und die Beklagte 87% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird jeweils nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.693,- € festgesetzt.
Gründe
I. § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO:

Die Beklage betreibt bundesweit mit 20 Filialen ein staatlich zugelassenes Pfandleihhaus mit online-Anbindung. Sie verfolgt das Geschäftsmodell, dass sie Eigentümern von Kraftfahrzeugen dieses Kraftfahrzeug abkauft und es ihnen für einen Folgezeitraum gegen ein monatliches Entgelt unmittelbar zur Miete überlässt. Nach Ende der Mietzeit soll sie das Fahrzeug öffentlich versteigern. Für die Fälle, in denen der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf des Mietvertrages nicht zurückgibt, unterhält sie in Stadt1 eine Abteilung, das sogenannte Rückführungsmanagement. Diese Abteilung bearbeitet die zu `Protest` gegangenen Mietverträge, bereitet die Rückführung der Fahrzeuge vor, führt diese durch und überwacht sie, lässt die Fahrzeuge begutachten, lagert sie ein und meldet sie zur Versteigerung an. Die Versteigerungen erfolgen immer in Stadt1.

Die Klägerin war Eigentümerin des Pkw Marke2 Typ2, Erstzulassung 29.9.2017, amtliches Kennzeichen …, (Blatt 155, 247 der Akte). Unter dem 7.1.2020 schlossen die Parteien in einer Filiale der Beklagten in Stadt1 zwei Verträge. Mit dem Kaufvertrag veräußerte[…]


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