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Geltungsdauer eines Impfzertifikats – Unwirksamkeit der Verweisung auf Paul-Ehrlich-Institut

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VG Darmstadt – Az.: 4 L 210/22.DA – Beschluss vom 23.02.2022

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gründe
Der sinngemäß gestellte Antrag, einstweilig anzuordnen, dass das dem Antragsteller ausgestellte digitale COVID-Zertifikat des Robert Koch-Instituts vom 7. September 2021 mit der Zertifikatkennung … unbeschadet aller gegenwärtigen und zukünftigen Veröffentlichungen des Paul-Ehrlich-Instituts gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 frühestens mit Ablauf des 7. Septembers 2022 – hilfsweise: mit Ablauf des 7. Juni 2022 – seine Wirkung verlieren wird, ist zulässig, aber unbegründet.

Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts steht bereits wegen der Unanfechtbarkeit (vgl. § 83 S. 2 VwGO) der Verweisung des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main fest.

Richtige Antragsgegnerin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit. Dass das Bundesministerium für Gesundheit, dem das Paul-Ehrlich-Institut untersteht, die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im vorliegenden Eilverfahren an sich gezogen hat, ist nicht zu beanstanden.

(Symbolfoto: nitpicker/Shutterstock.com)

Statthaft ist nach § 123 Abs. 1, 5 VwGO in Verbindung mit §§ 80, 80a VwGO der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, da der Antragsteller in der Hauptsache insoweit jedenfalls kein Anfechtungsbegehren verfolgt.

Nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann das Gericht auf Antrag auch schon vor Klageerhebung eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann das Gericht auf Antrag auch schon vor Klageerhebung eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis treffen, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verh[…]


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