Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bürgschaft – Aufwendungsersatz des Bürgen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Hannover – Az.: 12 O 98/21 – Urteil vom 07.03.2022

In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Hannover – 12. Zivilkammer – auf die mündliche Verhandlung vom 16.02.2022 für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.659,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.07.2021 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 9.659,79 Euro.
Tatbestand:
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung aus einer (Rück-)Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch.

Die St……… GmbH unterhielt bei der Klägerin einer Kautionsversicherung Nr. B48 Grundlage des Kautionsversicherungsvertrages waren die AVB-Kaution (Anlage K1.). Gemäß

§ 10 Nr. 2 der AVB-Kaution hat der Versicherungsnehmer der V……… die von ihr zu zahlenden Beträge unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche nebst Kosten zu erstatten. Die St……… GmbH beantragte bei der Klägerin im Jahr 2013 unter ausdrücklicher Anerkennung der AVB-Kaution die Ausstellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten der E. ……… GmbH & Co. KG. In der Folge stellte die Klägerin am 30.8.2013 zugunsten der E. ……… eine Vertragserfüllungsbürgschaft über einen Betrag von 68.202,05 Euro aus (Anlage K2).

Die Beklagte hat sich wiederum gegenüber der Klägerin mit Rückbürgschaftsurkunde vom 03.12.2013 für die St……… GmbH verbürgt und zwar für alle Verbindlichkeiten, die der St……… GmbH aus den von der Klägerin übernommenen und zu übernehmenden Bürgschaften sowie den zugrundeliegenden Kreditversicherungsverträgen entstehen bis zu einer Gesamthöhe von 70.000 Euro (Anlage K3). Es handelte sich um eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage. Die Beklagte verpflichtete sich ferner, auf erste Anforderung zu zahlen. Laut der Bürgschaftsurkunde diente die Rückbürgschaft „insbesondere der Befriedigung der Ansprüche der V……… auf Ersatz geleisteter Bürgschaftszahlungen und Beitragsforderungen aus der Übernahme von Bürgschaften sowie der Erstattung der vertraglich vereinbarten Gebühren.“

Die Klägerin ist von der E. ……… GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Hannover, 12 O 187/18; OLG Celle, 6 U 50/20 klageweise in Anspruch genommen worden. In diesem R[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv