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Shill Bidding bei eBay – Scheingebot durch Verkäufer unwirksam

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OLG Frankfurt – Az.: 15 U 102/18 – Urteil vom 26.03.2021

Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Juni 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Marburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.989,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2014 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 887,03 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

(Symbolfoto: /Shutterstock.com)

Der Kläger verlangt vom Beklagten die Zahlung von sogenanntem großen Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines über die Internetplattform eBay geschlossenen Kaufvertrags.

Der Kläger war im Jahr 2014 auf der Plattform eBay unter dem Mitgliedsnamen „a“ aktiv, der Beklagte mit dem Namen „b“. Der Kläger war dabei zum damaligen Zeitpunkt als Käufer in einer Vielzahl von „Auktionen“ involviert, in denen er nach Aufforderung von Übergabe und Übereignung der jeweils erworbenen Sachen großen Schadensersatz wegen Nichterfüllung deutschlandweit auch prozessual geltend machte, allerdings auch zwei Autos und zwei bis drei Uhren tatsächlich erlangte. Im Falle des „Ersteigerns“ eines Pkw im Wert von etwa 11.000,00 € hatte der Kläger zudem auf Herausgabe geklagt.

Die Plattform eBay gibt den Bietern bei solchen „Auktionen“ ausgehend vom Startgebot abhängig von der Höhe des aktuellen Gebots so genannte Erhöhungsschritte in Form des Mindestbetrags vor, um den die Teilnehmer das aktuelle Höchstgebot überbieten müssen, um selbst Höchstbietender werden zu können.

Der Kläger bot im Jahr 2014 unter seinem Mitgliedsnamen „b“ ein Fahrzeug „Marke1 Typ1“ über die Plattform eBay bereits dreimal zum Verkauf an, wobei es in der Folge weder zur Zahlung des Kaufpreises noch zur Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs kam.

Am 9. Oktober 2014 um 18:35 Uhr bot […]


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