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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beweislast für Stattfinden des behaupteten Verkehrsunfalls

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein Verkehrsunfall und eine hohe Forderung: Was nach einem klaren Fall aussieht, wurde vor Gericht zum spektakulären Ringen. Denn die Beklagtenseite stellte den Zusammenstoß selbst in Abrede. Es ging nicht um Schuld, sondern um die schlichte Frage: Hatte es überhaupt gekracht? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 61/15 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Essen
  • Datum: 26.09.2016
  • Aktenzeichen: 3 O 61/15
  • Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Eigentümer eines BMW, der Schadensersatz für einen Verkehrsunfall von den Beklagten forderte.
  • Beklagte: Der Fahrer eines VW Transporters (Taxi) und dessen Kfz-Versicherung, die die Ansprüche des Klägers bestritten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz nach einem angeblichen Verkehrsunfall in Essen. Laut Klägerangaben wechselte der beklagte Taxifahrer die Spur und kollidierte mit dem klägerischen BMW, der daraufhin gegen ein parkendes Auto gedrückt wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der behauptete Verkehrsunfall tatsächlich stattgefunden hat oder ob es sich um eine Manipulation handelte. Dies umfasste auch die Frage, ob die geltend gemachten Schäden kausal durch diesen Unfall entstanden sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Essen wies die Klage des Klägers vollständig ab. Der Kläger musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
  • Begründung: Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der behauptete Unfall tatsächlich stattgefunden hat. Dies lag hauptsächlich an erheblichen Widersprüchen in den Aussagen der vom Kläger benannten Zeugen zum Unfallhergang und den Begleitumständen. Der Kläger konnte den ihm obliegenden Beweis für das Unfallereignis nicht erbringen.
  • Folgen: Der Kläger erhielt keinen Schadensersatz und musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Fall vor Gericht


Streit um Schadensersatz: Wenn der Unfall selbst in Frage steht

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und der Ablauf danach scheint meist klar: Der Verursacher oder dessen Versicherung muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch was geschieht, wenn die Gegenseite eine ganz andere Geschichte erzählt? Was, wenn sie nicht nur die Schuld bestreitet, sondern behauptet, der beschriebene Unfall habe so niemals stattgefunden? Genau mit dieser komplizierten Frage musste sich das Landgericht Essen befassen. Ein Autofahrer forderte eine hohe Summe für Reparaturen, doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen und zog die gesamte Geschichte in Zweifel.

Der angebliche Unfall auf der Gelsenkirchener Straße

Der Eigentümer eines BMW, nennen wir ihn den Kläger, schilderte den Vorfall so: Am Abend des 22. November 2014 war sein Sohn mit dem Wagen in Essen unterwegs. Neben ihm saß ein Bekannter auf dem Beifahrersitz. Auf der Gelsenkirchener Straße, einer mehrspurigen Straße, soll es dann passiert sein. Ein Taxi, gefahren vom späteren Beklagten, habe plötzlich und ohne auf den Verkehr zu achten die Spur gewechselt. Der Taxifahrer habe dabei telefoniert und sei unaufmerksam gewesen. Laut der Darstellung des Sohnes rammte das Taxi den BMW in einem steilen 45-Grad-Winkel. Durch die Wucht des Aufpralls sei der BMW gegen einen am rechten Straßenrand geparkten VW Polo geschleudert worden. Ein Ausweichen oder rechtzeitiges Bremsen sei unmöglich gewesen. Das Ergebnis: ein erheblicher Schaden an drei Fahrzeugen….


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