LG Karlsruhe – Az.: 19 QS 90/21 – Beschluss vom 26.11.2021
1. Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 22.09.2021 wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 20.09.2021 rechtswidrig war.
2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels sowie die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers zu tragen.
Gründe
I.
Der Beschuldigte war bei der pp. in pp. angestellt. Am 16.09.2021 teilte der Geschäftsführer der Firma pp., der Zeuge S., dem Polizeiposten pp. mit, dass am 15.09.2021 am Arbeitsplatz auf dem Schreibtisch des Beschuldigten ein Stapel mit Blankoformularen für die Bescheinigung über die Durchführung eines Corona-Antigentests gefunden worden sei und stellte Strafanzeige wegen gefälschter Corona-Test-Dokumente. Auf den Blankoformularen war der Beschuldigte als für die Firma PP. den Test ausführende Person ausgewiesen. Auf den Formularen befand sich auch ein Stempel der PP.. Der Beschuldigte war zu keiner Zeit berechtigt gewesen, im Namen der PP. Coronatests durchzuführen, Bescheinigungen hierüber auszustellen oder die Betriebsmittel hierfür zu verwenden. Am 15.09.2021 wurden die Formulare bei Aufsuchen des Schreibtisches des Beschuldigten durch den Geschäftsführer der PP. nicht mehr aufgefunden.
Ausweislich eines Vermerks der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20.09.2021 wurde der Polizei an diesem Tag mitgeteilt, dass am gleichen Morgen erneut Blankoformulare bei dem Beschuldigten gesichtet worden seien.
(Symbolfoto: Viacheslav Lopatin/Shutterstock.com)Mit Verfügung vom 20.09.2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – wegen des Anfangsverdachts des Fälschens von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB mündlich durch telefonischen Kontakt die Durchsuchung der Person des Beschuldigten, des Spinds und des Schreibtisches des Beschuldigten bei der PP. in pp., der Wohnung des Beschuldigten in pp.. sowie des Pkws des Beschuldigten. Dem Ermittlungsrichter wurde telefonisch geschildert, dass ein Mitarbeiter der Firma PP. Formulare für die Bescheinigung über die Durchführung von Schnelltests mit dem Logo des Unternehmens „gefälscht“ habe.
Mit Beschluss vom 20.09.2021 ordnete das Amtsgericht Pforzheim die Durchsuchung wie von de[…]