Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betreuungsverfügung kurz erklärt

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Alles wichtige zur Betreuungsverfügung
Es kann im Leben eines Menschen durchaus passieren, dass eine Betreuung erforderlich wird. Die Gründe hierfür sind überaus vielfältig und können sowohl in einer schweren Erkrankung als auch in einem Unfall liegen, aufgrund dessen die Person nicht mehr eigenständig die Herausforderungen des alltäglichen Lebens bewältigen kann. Es gibt durchaus Möglichkeiten, bereits frühzeitig eine Vorsorge für diese Situationen zu treffen und Einfluss darauf zu nehmen, wer in dieser Fallkonstellation hilfreich als Betreuer zur Seite steht. Es gibt sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Betreuungsverfügung. Diese beiden Dinge werden jedoch nicht selten gerne miteinander verwechselt, obwohl sie sich doch grundlegend voneinander unterscheiden. Während eine Vorsorgevollmacht rechtlich bindend ist und im Fall einer ausfallenden Geschäftsfähigkeit der vollmachtsgebenden Person in Kraft tritt, so ist bei einer Betreuungsverfügung bzw. auch Betreuungsvollmacht die Geschäftsfähigkeit der hilfsbedürftigen Person nicht zwingend beeinträchtigt.

Wie funktioniert eine Betreuungsverfügung und was sollte man dabei beachten? (Symbolfoto: Von M. Schuppich/Shutterstock.com)

Wichtig: Bei einer Betreuungsverfügung / Betreuungsvollmacht kann die hilfsbedürftige Person im Vorwege festlegen, welche Person als Betreuung infrage kommt. Die Betreuungsverfügung tritt jedoch nicht automatisch und sofort in Kraft, wenn der besagte Fall eintritt. Überdies ist die Betreuungsverfügung auch lediglich als Vorschlag der hilfsbedürftigen Person anzusehen, da auf jeden Fall das Betreuungsgericht eingeschaltet wird. Dieses Betreuungsgericht übernimmt letztlich auch die finale Entscheidung darüber, wer als Betreuer bestellt wird und wer nicht.

Das Betreuungsgericht prüft die aktuelle Situation auf der Grundlage der Sachlage und trifft dann die finale Entscheidung im besten Sinne der hilfsbedürftigen Person. Liegt dem Gericht eine Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht vor, so wird dadurch in der gängigen Praxis die Entscheidung des Betreuungsgerichts maßgeblich beeinflusst. Dementsprechend muss dafür Sorge getragen werden, dass die Betreuungsverfüg[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv