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Verkehrsunfall – Haftung bei Abbiegen in eine Parkbucht

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LG Karlsruhe – Az.: 6 O 165/18 – Urteil vom 25.01.2019

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadenersatz aus Verkehrsunfall.

Die Klägerin ist ein Fachbetrieb für Rohrreinigung mit 60 Mitarbeitern und 45 Fahrzeugen – darunter acht baugleiche Spezialfahrzeuge – mit Sitz in L.. Zu diesen baugleichen Spezialfahrzeugen gehört ein umgebauter Mercedes Sprinter mit dem amtlichen Kennzeichen G..

Ihr Mitarbeiter, der Zeuge R., war am 14.12.2017 mit diesem Fahrzeug in K. unterwegs. Er bog, vom D-Weg kommend, auf den P-Weg ein. Dort fuhr auch die Beklagte zu 1. mit einem Fiat Panda, amtliches Kennzeichen K., welches bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversichert ist. Auf der rechten Seite der zweispurigen Straße befinden sich Parkplätze, die senkrecht zur Straße angeordnet sind. Beim Versuch des Zeugen R. in eine der Parkbuchten einzufahren, kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der Hergang des Unfalls steht zwischen den Parteien im Streit.

Der nicht mehr fahrbereite Mercedes Sprinter wurde von der Unfallstelle zum Geschäftsbetrieb der Klägerin nach L. abgeschleppt. Ein Kfz-Sachverständiger aus K. hat am 28.12.2017 ein Schadensgutachten erstellt und die Reparaturdauer mit 4–5 Tagen angegeben. Der Wagen wurde vom 06. bis 11.01.2018 repariert, wodurch Kosten in Höhe von 5.555,40 € entstanden.

Die Beklagte hat eine Haftungsquote von 50 % anerkannt und auf dieser Grundlage verschiedene Schäden der Klägerin (Reparaturkosten, Gutachterkosten, Kostenpauschale und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 3.126,76 €) mit einem Betrag von insgesamt 3.910,26 € bezahlt.

Die Klägerin trägt vor, der Zeuge R. habe beabsichtigt auf Höhe der Hausnummer 5 in einen Parkplatz einzufahren und dafür den rechten Blinker gesetzt. Er habe ca. bis zur Mitte der Fahrspuren nach links ausgeholt, um einen besseren Einparkwinkel zu erhalten. Gerade als er in die Parklücke einfahren wollte, sei die Beklagte zu 1 bei dem Versuch, das klägerische Fahrzeug rechts zu überholen, mit dem Mercedes Sprinter kollidiert.

An Schaden seien zu erstatten Abschleppdienst i.H.v. 462,50 €, ein Gutachten mit 757,88 €, Reparaturkosten mit 5.555,40 € und entgangener Gewinn bei einem aus den Umsätzen September bis November 2017 errechneten Tagessatz von 761,01 € für insgesamt 29 Kalendert[…]


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