Existenzgefährdung des Betroffenen
Bayerisches Landessozialgericht – Az.: L 16 BA 174/18 B ER – Beschluss vom 11.03.2019
I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 5. November 2018 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 27.08.2018 gegen den Bescheid vom 31.07.2018 angeordnet.
II. Die Antrags- und Beschwerdegegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 403.075,61 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Bf) wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung eines Betriebsprüfungsbescheids, mit dem die Antrags- und Beschwerdegegnerin (Bg) eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen inklusive Säumniszuschlägen in Höhe von 1.612.302,45 Euro festgesetzt hat.
Der Unternehmensgegenstand der im Jahr 2005 in der Rechtsform einer GmbH gegründeten Bf ist laut Handelsregister die Übernahme von Betonarbeiten, Maurerarbeiten, Trockenbauarbeiten und Betonstahlarbeiten, insbesondere Verlegen von Baustahl jeder Art auf Baustellen für Unternehmen des Bauhauptgewerbes und soweit für den Geschäftszweck erforderlich, der Ein- und Verkauf von Baumaterialien und Baustahl.
Im Rahmen von drei Baustellenprüfungen nach §§ 2 ff des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) durch das Hauptzollamt A-Stadt entstand der Verdacht, dass Arbeitnehmer der Bf nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden waren, dass Arbeitnehmern der ihnen zustehende Mindestlohn im Baugewerbe nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz nicht gewährt worden war und dass Sozialversicherungsbeiträge nicht in der entsprechenden Höhe abgeführt worden waren. Gegen den alleinigen Geschäftsführer der Bf wurde am 03.03.2015 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen des Verdachts des Betrugs zum Nachteil der S. Bau eingeleitet.
Nach entsprechender Information durch das Hauptzollamt führte die Bg bei der Bf eine Betriebsprüfung durch. Nach Anhörung der Bf mit Schreiben vom 29.11.2017 setzte die Bg mit Bescheid vom 31.07.2018 eine Nachforderung zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt 1.612.302,45 Euro (darin enthalten 590.838,00 Euro Säumniszuschläge) für die Zeit 01.01.2010 bis 30.06.2015 fest. Eine Person sei als vorgeblich selbständiger Eisenflechter tätig gewesen, sei aber tatsächlich abhängig B[…]