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Pferdepensionsvertrag – Wirksamkeit einer Kündigungsklausel

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LG Essen – Az.: 10 S 69/18 – Urteil vom 11.04.2019

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dorsten – 21 C 90/17 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.

Der Kläger betreibt eine Reitanlage in C. Die Beklagte ist Eigentümerin des Pferdes G „Irish Tinker“. Seit Februar 2016 war dieses Pferd auf dem Hof des Klägers zu einem Pensionspreis von 300,- EUR monatlich eingestellt. Die Einzelheiten der Einstellung und die Vertragsbedingungen sind geregelt in einem Vertrag vom 06.01.2016, wegen dessen Inhalt auf Blatt 7 – 13 d.A. Bezug genommen wird. Der Vertrag war vom Kläger vorformuliert und wurde nur um Namen und Anschrift des Einstellers, den Namen des Pferdes und den Zeitpunkt des Vertragsbeginns ergänzt.

Die sich auf den Vertragsgegenstand und den Pensionspreis beziehenden Vertragsbedingungen lauten auszugsweise:

§ 1 Vertragsgegenstand

1.  Einstellplatz für nachfolgend benanntes Pferd: Name (…)

2.  Der Betrieb stellt folgendes:

– Einstellplatz des oben genannten Pferdes im Aktivlaufstall

– Reinhaltung der Anlage und Entsorgung des Pferdedungs (ausgenommen Sonn- und Feiertage)

– Bewegungshalle (20 m x 40 m)

– Außenplatz/Rasenplatz

– Fütterung durch entsprechende Rauhfutterstationen

– Tränken des Pferdes durch Selbsttränken

– Bewegung des Pferdes durch Konzept Aktivlaufstall

– Sattelschrank

– Gesundheitskontrolle des Pferdes und Benachrichtigung des Einstellers, im Notfall Benachrichtigung und Beauftragung des Tierarztes oder Schmiedes des Einstellers – soweit bekannt und zwar im Namen und auf Rechnung des Einstellers

3. Der Einsteller ist berechtigt, die Reithalle und alle zugänglichen Bereich innerhalb des Aktivlaufstalls (auf eigene Gefahr) nach der Stallordnung zu nutzen.

(…)

§ 4 Pflichten des Einstellers

1.  Der Einstellerpreis beträgt monatlich EUR 300.

In dem Einstellerpreis sind die Nutzung der Anlage (Außenbereich, Reithalle, Vorbereitungsplätze, Sattelkammer, Nutzung der Sozialräume, Versorgung des Pferdes mit Wasser) enthalten. (…)

In § 4 des Vertrages ist weiter geregelt, dass b[…]


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