Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebskostenabrechnung – Pflicht Vermieter zur Vorlage von Originalbelegen

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Konstanz – Az.: 11 C 464/18 – Urteil vom 06.06.2019

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vollständige Einsicht in die Originalbelege für die Nebenkostenabrechnung 2015, soweit sie die Wohnung , Vertragsnr./ Mandatsref. … (Vertragsnr. laut Mietvertrag 3…) betreffen, in Konstanz zu gewähren, insbesondere für

Müllabfuhr/Müllgebühren

Pflege Außenanlagen

Aufzugskosten Wartung einschließlich der Wartungsverträge,

Aufzugskosten Notruf,

Kosten der privaten Straßenreinigung

und Kosten der Entwässerung befestigter Flächen

sowie für alle weiteren Abrechnungspositionen:

Grundsteuer,

Wasseraufbereitung/-untersuchung,

Wartung Löscheinrichtung,

Wartung, Blitzschutzanlage,

Sach- und Haftpflichtversicherung,

Gebühr für Fernsehempfang;

Hauswart inkl. Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsvertrag,

Wasserkosten

und Stromversorgung.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vollständige Einsicht in die Originalbelege für die Nebenkostenabrechnung 2016, soweit sie die Wohnung , Vertragsnr./Mandatsref. … (Vertragsnr. laut Mietvertrag …) betreffen, in Konstanz zu gewähren, insbesondere für

Müllabuhr/Müllgebühren

Pflege Außenanlagen,

Aufzugskosten Wartung einschließlich der Wartungsverträge,

Aufzugskosten TÜV

Aufzugskosten Notruf

Kosten des privaten Straßenreinigung,

Kosten des Fernsehempfangs inkl. Gebühr,

Kosten des Hauswartes inkl. Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsvertrag des Hauswartes sowie der unter Hauswart Heizung und

Hauswart Aufzug aufgeführten Kosten sowie

Tätigkeitsbeschreibung + Verträge mit Firma Abfallmanagement Peters sowie

für alle weiteren Abrechnungspositionen:

Grundsteuer,

Wasseraufbereitung/-untersuchung,

Kosten der Entwässerung befestigter Flächen,

Rauchmelder;

Wartung, Blitzschutzanlage,

Sach- und Haftpflichtversicherung;

Wasserkosten,

Außenbeleuchtung und

Stromversorgung.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin ist Mieterin der Beklagten. Die Beklagte hat am 09.01.2016 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 vorgelegt. Die Klägerin hat über den Deutschen Mieterbund Einwendungen erhoben und Belegeinsicht gefordert. Die Beklagte hat vorgerichtlich die Belege nicht vorgelegt. Die Klägerin macht Belegeinsicht in die Originalbelege geltend. Mit Schreiben vom 15.07.2017 hat die Beklagte Nebenkostenabrechnung für d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv