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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflichten eines Saunabetreibers – feuchte Bodenstellen

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LG Frankfurt – Az.: 2/30 O 214/18 – Urteil vom 15.11.2019

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Leistung von Schadensersatz und Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Sturzes in einer Sauna.

Die Klägerin besuchte am … zwischen … Uhr und … Uhr eine von der Beklagten betriebene Außensauna. In der Sauna befindet sich die längliche Aufgussstelle inmitten des Saunaraumes zwischen den Sitzbänken und der Tür. Als die Klägerin nach einem Aufguss die Sauna verlassen wollte, musste sie entlang der Aufgussstelle laufen und stürzte.

Die Klägerin zog sich bei dem Sturz eine mediale Schenkelhalsfraktur und eine distale Radiusfraktur zu. Bezüglich der Schenkelhalsfraktur wurde noch am Unfalltag ein Notfalleingriff in den Kliniken des … durchgeführt. Die Klägerin wurde am … aus der Klinik entlassen.

Anschließend musste die Klägerin für 6 Wochen mit Gehstützen gehen und durfte nur bis 30 kg belasten. Sechs Wochen nach der Operation sollte sie langsam beginnen, ohne die Gehstützen zu gehen und zu belasten. Dies gelang der Klägerin nur schwer.

Die Radiusfraktur wurde durch Ruhigstellen über sechs Wochen behandelt.

Ab … absolvierte die Klägerin 18 Einheiten Krankengymnastik, die zweimal in der Woche stattfanden. Der Hausarzt verordnete ihr im … eine Schmerztherapie, da die Schmerzen nicht nachließen. Die Klägerin erhielt sechs Massagen. Ab … nahm die Klägerin zweimal wöchentlich an einer Reha-Sport-Maßnahme teil. Vom … bis zum … erfolgte eine 4-wöchige Reha im Reha-Zentrum …. Anschließend nahm die Klägerin ab … an einer weiteren Reha-Maßnahme teil.

Die Klägerin leidet unter starken Schmerzen im Oberschenkelbereich. Es entwickelten sich Schlafstörungen und Depressionen.

Die Klägerin hatte vor dem Unfall einen Nettoverdienst von … €. Vom … bis zum … erhielt sie Krankengeld i.H.v. … € pro Tag. Seit dem … erhält die Klägerin Übergangsgeld i.H.v. … € pro Tag. Die Klägerin wurde von ihrem Arbeitgeber zum … gekündigt.

Mit anwaltlichem Schreiben vom … wandte sich die Klägerin an die Beklagte. Die für die Beklagte zuständige Haftpflichtversicherung lehnte mit Schreib[…]


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