Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wirksame Beauftragung des Notars – Handeln mit Duldungsvollmacht

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

LG Mönchengladbach – Az.: 13 OH 6/19 – Beschluss vom 27.01.2020

Der Antrag der Kostenschuldnerin vom 17.05.2019 auf gerichtliche Entscheidung über die Kostenrechnung des Notars Q vom 15.05.2019, Nr. 19-00769, in ihrer mit Schriftsatz vom 25.11.2019 übersandten, korrigierten Fassung, wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I.

In den Jahren 2016 und 2017 beauftragte C den Antragsgegner mehrfach mit notariellen Leistungen, die dieser für die Antragstellerin erbringen sollte. So sollte der Antragsgegner im Jahre 2016 die Gründung der UG und im Jahre 2017 eine Satzungsänderung der Antragstellerin beurkunden. Bei der Vorbereitung und Abwicklung dieser beiden Vorgänge fungierte C B jeweils als Ansprechpartnerin und nahm auf Seiten der Antragstellerin auch an mehreren Besprechungsterminen mit dem Antragsgegner teil. Immer wieder verwendete sie das E-Mail-Konto „C“, um in diesem Zusammenhang Nachrichten an den Antragsgegner zu übersenden. Beide Beurkundungen wurden tatsächlich vorgenommen, wobei es jeweils L übernahm, die notwendigen Urkunden als Geschäftsführer der Antragstellerin zu unterzeichnen.

Am 06.11.2018 ging im Notariat des Antragsgegners, zu Händen einer Mitarbeiterin des Antragsgegners namens I, eine E-Mail folgenden Inhalts ein, die von dem E-Mail-Konto „C“ aus abgesandt worden war und deren Betreffzeile „C (haftungsbeschränkt)“ lautet:

„Sehr geehrte Frau ……..,

wir wollen/müssen Änderungen unserer C UG (haftungsbeschränkt) vornehmen.

Firmensitzänderung von T

Erweiterung des Gegenstandes um den Verkauf von Tiernahrung und Nahrungsergänzungsmittel für Tiere.

Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie alle Vorbereitungen getroffen haben. Dann machen wir am besten telefonisch einen Unterzeichnungstermin der Papiere fest.

Beste Grüße

C“ (Bl. 16 d.A.).

Hierauf fertigte der Antragsgegner den Entwurf einer Satzungsänderung, für dessen genauen Inhalt auf Bl. 4 bis 8 d.A. verwiesen wird, und den Entwurf einer Handelsregisteranmeldung, für deren genauen Inhalt auf Bl. 9 d.A. verwiesen wird.

Unter Bezugnahme auf die o.g. E-Mail vom 06.11.2018 teilte I der C per E-Mail vom 09.11.2018 mit, dass nun alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet seien, und bat um telefonische Vereinbarung eines Beurkundungstermines. Mit E-Mail vom 28.11.2018 antwortete C hierauf, der neue Standort habe aktuell noch keinen Briefkasten, der Vermieter sei aber bemüht, einen solchen anbringen zu lassen. Weiter fügte sie hinzu: „Wir bitten S[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv