Nur notariell beglaubigte Eheverträge haben eine rechtliche Gültigkeit!
Die Liebe gehört zweifelsohne zu den schönsten Gefühlen, die ein Mensch empfinden kann. Wenn aus der Liebe zweier Menschen zueinander eine Ehe entspringt, so ist dies mit Sicherheit ein Grund für herzliche Glückwünsche. Zwei Menschen entschließen sich dazu, den restlichen Lebensweg gemeinsam zu beschreiten. Im Zusammenhang mit der Liebe und der Ehe darf jedoch auch nicht vergessen werden, dass Liebe nicht selten regelrecht blind macht und dass so mancher Vernunftsgedanke aus reiner Liebe heraus regelrecht verdrängt wird. So kann beispielsweise aus der früheren heißen Liebe auch sehr schnell Gleichgültigkeit werden, was früher oder später zu einer Trennung führen wird. Ist die Trennung erst einmal vollzogen, so kann aus der früheren Liebe auch sehr schnell regelrechter Hass werden, sodass eine Scheidung in vielen Fällen sehr unangenehm verläuft. Die Folgen einer Trennung können jedoch sehr gut mit einem Ehevertrag abgemildert werden, doch wissen bei Weitem nicht alle heiratswilligen Verliebten, was es genau mit einem Ehevertrag auf sich hat oder welche Rahmenbedingungen der Ehevertrag überhaupt erfüllen muss.
Der reine Ehevertrag an sich darf nicht mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung verwechselt werden. Zwar ist die Scheidungsfolgenvereinbarung eine Form des Ehevertrags, jedoch unterscheidet sie sich merklich von dem Ehevertrag.
Um was genau handelt es sich bei dem Ehevertrag?
Eheverträge sind nur in notariell beglaubigter Form gültig (Symbolfoto: Von Evgheni Lachi/Shutterstock.com)
Sehr gern wird von verliebten Augen übersehen, dass durch die reine Eheschließung an sich bereits von Gesetzeswegen ein völlig neuer Rechtsstand der beiden Ehegatten begründet wird. Dementsprechend werden von den Ehepartnern untereinander sowie auch gegenüber Dritten zahlreiche Rechte und auch Pflichten übernommen, welche für die gesamte Zeit der Ehe gelten. Etliche dieser Rechte und Pflichten überdauern auch die Zeit der Ehe, sodass unter bestimmten Umständen ein Ehevertrag sehr viel Sinn ergeben kann. Der Ehevertrag ist dabei ein Vertrag zwischen den beiden Ehepartnern auf der Grundlage des § 1408 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher die Bereiche
Güterstand