Die Corona-Pandemie hat in Deutschland nicht nur medizinisch verheerende Auswirkungen gehabt, auch aus wirtschaftlicher Sicht ist der pandemiebedingte Schaden immens hoch. Unzählige Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder der Mitarbeiterzahl, mussten den bitteren Gang in die Insolvenz antreten oder zuvor etliche Mitarbeiter aus ihrem Arbeitsverhältnis entlassen. Im Raum blieben eine Menge Fragen stehen, die nur sehr bedingt oder sogar teils widersprüchlich beantwortet wurden. Für einen Arbeitnehmer ist jedoch das Wissen dahingehend, was es nach der coronabedingten Entlassung zu beachten gibt und wie es weitergeht, essenziell wichtig. Überdies ist auch die Frage wichtig, ob oder unter welchen Umständen eine Kündigung aufgrund der Corona-Pandemie überhaupt möglich ist.
Der Gesetzgeber in Form der Bundesregierung hat als Reaktion auf die Pandemie die Regularien für den Zugang zu der Grundsicherung / Hartz-IV erheblich vereinfacht. Bislang war dieser vereinfachte Zugang zu der Grundsicherung bis zu dem 31.12.2020 möglich, eine Verlängerung der Maßnahmen ist jedoch überaus wahrscheinlich.
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(Symbolfoto: Von nitpicker/Shutterstock.com)
Wie sehen die weiteren Schritte für einen gekündigten Arbeitnehmer aus?
Unmittelbar nach der Kündigung ist es zunächst erst einmal wichtig, dass eine entsprechende Meldung an die zuständige Arbeitsagentur erfolgt. Dies ist die Pflicht jedes Arbeitnehmers, der eine Kündigung erfahren hat. Binnen 3 Tagen muss die Meldung „arbeitslos bzw. arbeitssuchend“ an die Arge erfolgen. Diese Meldung ist jedoch nicht zwingend in persönlicher Form erforderlich – der schriftliche Weg ist hierfür vollends ausre[…]