LG Essen – Az.: 13 S 85/19 – Beschluss vom 10.06.2020
Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 22.08.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck (Az. 14 C 26/18) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, gegebenenfalls zur Rücknahme der Berufung, binnen zwei Wochen.
Gründe
Die Kammer ist nach vorläufiger Beratung einstimmig der Überzeugung, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die angefochtene Entscheidung beruht weder auf einer Rechtsverletzung noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung. Ferner hat die Sache weder grundsätzliche Bedeutung noch ist eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Es ist auch keine mündliche Verhandlung geboten.
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz i.H.v. 1.296,00 EUR nebst Zinsen wegen Nichterfüllung eines über die Internetplattform eBay geschlossenen Kaufvertrags über einen PKW VW Golf.
Die Beklagte stellte im Mai 2014 auf der Internetplattform eBay das Angebot zum Verkauf eines 14 Jahre alten VW Golf IV, 1,6, Kilometerstand 226.300 km ein, und zwar zu einem Startpreis von 1,- EUR. Wegen der Einzelheiten der Verkaufsanzeige (Artikelbeschreibung) wird auf die Anl. K1 (BI. 17 ff. d.A.) sowie auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verwiesen.
Am 10.05.2014 gab der Kläger ein Maximalgebot in Höhe von 900,- EUR ab. In der Folge beendete die Beklagte die Auktion vorzeitig und strich alle vorhandenen Gebote.
Zur Begründung seines Anspruchs hat der Kläger in erster Instanz im Wesentlichen vorgetragen, dass er zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion mit 704,00 EUR der Höchstbietende gewesen sei. Den Verkehrswert des streitgegenständlichen Fahrzeugs beziffert er auf 2.000,- EUR, sodass ihm abzüglich seines Höchstgebotes ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 1.296 EUR zuzusprechen sei.
Die Beklagte hat in erster Instanz beantragt, die Klage abzuweisen. Hierzu hat sie im Wesentlichen vorgetragen, sie habe die Auktion abgebrochen, da im Rahmen einer Probefahrt der Zahnriemen des Fahrzeugs gerissen und es zu einem Motorschaden an dem Fahrzeug gekommen sei. Vor diesem Hintergrund ist sie der Ansicht, […]