Das Thema Enterbung hat für nahezu jeden Menschen in Deutschland eine Relevanz, da schlussendlich jeder Mensch das Kind seiner Eltern ist. Ob diese letztlich etwas zu vererben haben oder nicht, ist für den Gesetzgeber zunächst erst einmal unerheblich, da sowohl die testamentarische Erbauseinandersetzung als auch die gesetzliche Erbfolge geregelt sind. Möchte der Erblasser zu Lebzeiten den Erben enterben, so gibt es für die Umsetzung dieses Wunsches auch Möglichkeiten. Bei dem sogenannten Pflichtteil jedoch verhält sich der Sachverhalt anders. Lesen Sie weiter, um die rechtlichen Hintergründe zu erfahren.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Enterbung von Kindern: Jeder Mensch in Deutschland kann potenziell enterbt werden, da gesetzliche Regelungen existieren.
Mögliche Gründe: Familienstreitigkeiten, Straftaten gegen den Erblasser, Verletzung der Unterhaltspflicht oder Verurteilungen zu langen Freiheitsstrafen.
Rechtliche Grundlagen: Ein Erblasser kann seine Kinder enterben, aber es gibt den Pflichtteilsanspruch, der dem Kind prinzipiell zusteht.
Pflichtteilsanspruch: Dies ist der hälftige Anteil des gesetzlichen Erbteils, der nur unter bestimmten schwerwiegenden Umständen entzogen werden kann.
Vorgehen zur Enterbung: Das Berliner Testament und das Negativtestament sind Methoden, um die Erbmasse zu beeinflussen oder bestimmte Personen von der Erbschaft auszuschließen.
Schenkungen zu Lebzeiten: Eine Methode, um die Erbmasse zu reduzieren, wobei der Pflichtteilanspruch und das Zehn-Jahres-Modell berücksichtigt werden müssen.
Reaktionen gegen Enterbung: Es gibt rechtliche Möglichkeiten, gegen eine Enterbung vorzugehen, z.B. durch Anfechtung des Testaments.
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Mögliche Gründe für die Enterbung von Kindern