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Rechtsanwälte Kotz GbR

Parkhausmiete – Minderung wegen Umsatzrückgangs infolge des Verlustes eines „Ankermieters“

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LG Braunschweig – Az.: 8 O 856/09 (094) – Urteil vom 06.11.2009

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 42.588,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozent p.A. aus jeweils 7.098,00 Euro seit dem 06. Februar 2008, seit dem 06. März 2008, seit dem 04. April 2008, seit dem 06. Mai 2008, seit dem 05. Juni 2008 sowie seit dem 04. Juli 2008 zu zahlen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4.) Der Streitwert wird auf 42.588,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über ausstehende Miete aus einem gewerblichen Mietverhältnis. Zwischen der xxx und der Beklagten bestand ein Mietverhältnis über eine Parkgarage in der xxx in xxx.

In Teil B des Mietvertrages heißt es zu Ziffer 20.2:

„Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass nicht alle Verträge der im Geschäftshaus vertretenen Betreiber die gleiche Laufzeit haben. Aus der Beendigung anderer Mietverhältnisse kann der Mieter keine Rechte herleiten.

Ebenso kann der Mieter keine Ansprüche daraus geltend machen, dass im Geschäftshaus Flächen noch nicht vermietet sind bzw. leer stehen.

Außerdem kann der Mieter aus einer Änderung des Branchen- und Mietermixes keinerlei Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – herleiten.“

Symbolfoto: Von Bilanol/Shutterstock.com

In Ziffer 20.3 heißt es weiter:

„Der Vermieter behält sich bauliche Änderungen außerhalb des Mietgegenstandes sowie Änderungen in der Belegung der Mietflächen vor. Er haftet ferner nicht dafür, dass in dem Geschäftshaus bestimmte Mieter oder Branchen vertreten sind.“

Wegen der weiteren Einzelheiten des Mietvertrages wird auf dessen Inhalt verwiesen (Anlage K1, Blatt 4 bis 8 der Akte sowie Anlage K1 zum Schriftsatz vom 28.09.2009, Blatt 71 bis 85 der Akte).

Die Klägerin erwarb das streitgegenständliche Objekt mit notariellem Kaufvertrag vom 03. November 2006 und wurde am 13.03.2007 als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

Zwischen den Parteien war zuletzt eine monatlich zu zahlende Miete von brutto 19.376,00 Euro vereinbart. Für die Monate Februar 2008 bis Juli 2[…]


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