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Ein Reisebüro haftet unter Umständen auf Schadensersatz, wenn diesem ein Auswahlverschulden nachgewiesen werden kann, dass die angebotene Urlaubsreise auch günstiger gebucht werden konnte und dem Reisebüro dieses Angebot bei Vertragsschluss bekannt war (vgl. Amtsgericht München, Az: 233 C 28416/06, Urteil vom 07.11.2007).[…]
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