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Rechtsanwälte Kotz GbR

CoronaVO Messen – Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr auf Messeveranstaltungen.

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VG Stuttgart – Az.: 16 K 5196/20 – Beschluss vom 27.10.2020

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 23.10.2020 gegen die Ziffer 1 der Allgemeinverfügung „Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen“ vom 23.10.2020 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Die Antragstellerin begehrt die Anordnung ihres Widerspruchs gegen die mit der Allgemeinverfügung „Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Messen, messeähnlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen“ vom 23.10.2020 angeordnete Begrenzung der Besucherzahlen bei Messen.

Mit der am 24.10.2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt S. – Amt für öffentliche Ordnung – wird u. a. abweichend von § 1 Abs. 2 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf Messen Ausstellungen und Kongressen (Corona-Verordnung Messen – CoronaVO Messen) angeordnet, dass Messen (Ziffer 1), Ausstellungen (Ziffer 2) und Kongresse (Ziffer 3) sowie Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe (Ziffer 4) mit maximal 100 gleichzeitig anwesenden Besuchern durchgeführt werden dürfen. Bei Vorlage eines erweiterten Hygienekonzepts, das darlegt, wie Begegnungsverkehr zwischen den Besuchern und Personenansammlungen auf dem Veranstaltungsgelände vermieden werden, können gemäß Ziffer 5 der Allgemeinverfügung vom Amt für öffentliche Ordnung im Einzelfall abweichend von den Regelungen der Ziffern 1 bis 4 Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern genehmigt werden, wobei bei Messen, Ausstellungen und Kongressen das Personal der Aussteller zu den höchstens zulässigen 500 Personen zählt. Für die Nichtbefolgung der Ziffern 1 bis 5 wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.000 EUR angedroht (Ziffer 6). Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 08.11.2020 außer Kraft (Ziffer 7).

Symbolfoto: Von View Apart/Shutterstock.com

Hiergegen erhob die Antragstellerin am 23.1[…]


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