Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kreditkartenvertrag – Einsatz Originalkreditkarte bei Geldautomatentransaktion im Ausland

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Dieburg – Az.: 20 C 387/12 (26) – Urteil vom 27.07.2012

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.043,60 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 7.12.2010 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Zahlung aus einem Kreditkartenvertrag.

Symbolfoto: Von Meryll/Shutterstock.com

Die Klägerin ist Emittentin von … und schließt mit Kreditkarteninhabern Kreditkartenverträge ab. Die Klägerin, bis September 2011 firmierend unter …, unterhielt mit dem Beklagten seit dem 13.2.2007 einen Kreditkartenvertrag, zu dem die vereinbarten Kreditkartenbedingungen galten. Dem Beklagten wurde die MasterCard-Kreditkarte mit der Nr. … ausgehändigt. Der Kreditkartenvertrag wurde zahlungstechnisch über die Konto-Nr. … abgewickelt. Im Kreditkartenvertrag hatte der Beklagte die Klägerin berechtigt, fällige Rechnungsbeträge, die jeweils in den von der Klägerin dem Beklagten über die stattgehabten Kreditkartenumsätze erteilten Monatsabrechnungen ausgewiesen waren, per Lastschriftverfahren von seinem Girokonto einzuziehen. Am 15.10.2010 wurde die dem Beklagten unter oben genannter Kreditkartenvertrag ausgehändigte Kreditkarte mit zugehöriger PIN an einem Geldautomaten der thailändischen … zum Bargeldbezug von 2 x 499,33 €, insgesamt 998,66 € eingesetzt. Die von der Klägerin der thailändischen Bank hierauf gezahlten Vergütungen stellte die Klägerin, einschließlich der für die beiden Geldautomatennutzungen zu zahlenden Auszahlungsgebühren und Auslandseinsatzentgelte, in die Monatsabrechnung an den Beklagten vom 7.11.2010 ein und machte damit ihren Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Beklagten geltend.

Die Klägerin behauptet, der Beklagte habe am 15.10.2010 unter Einsatz der MasterCard Nr. … nebst PIN in Bangkok an einem Geldautomaten der thailändischen …, die dem MasterCard-Kreditsystem als Geld[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv