Falschangaben bei der Beantragung auf Soforthilfe wegen Covid 19
Bedingt durch die COVID-19 Lungenkrankheit gab es in der Wirtschaft einen nahezu vollständigen Lockdown, der natürlich wirtschaftlich nicht an den Unternehmen vorbeigegangen ist. Der Lockdown hat einige Branchen sehr hart getroffen, da eine schlechte Auftragslage auch automatisch mit ausbleibenden Umsätzen verbunden ist. Diese fehlenden Umsätze führen letztlich dazu, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer sowie ihre Fixkosten nicht mehr bedienen können. Die gute Nachricht lautet, dass die Bundesregierung dieser Entwicklung nicht tatenlos gegenüber stand, sondern vielmehr durch Subventionen den Unternehmen finanziell unter die Arme greifen. Der derzeitige Umstand hat sogar dafür gesorgt, dass die Unternehmen relativ simpel und schnell ohne die in Deutschland sonst übliche Bürokratieorgie an diese Subventionen kommen können. Ein simpler Antrag ist erforderlich, was natürlich durchaus Verlockungen mit sich bringt. Vorsicht ist jedoch geboten, denn Falschangaben bei dem Antrag auf staatliche Subventionen aufgrund von COVID-19 können rechtlich gesehen gravierende Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit Soforthilfen für Selbständige will die Bundesregierung die größte Not während der Corona-Pandemie lindern. Doch längst nicht jeder Antragssteller ist auch wirklich berechtigt Hilfen zu beantragen. Wer unberechtigt Subventionsleistungen erhält, weil im Antrag unwahre Angaben gemacht wurden, muss unter Umständen mit hohen Strafen wegen Subventionsbetrug rechnen. Symbolfoto: Von ToKa74 /Shutterstock.com
Welche Voraussetzungen müssen für Subventionsleistungen aufgrund von COVID-19 vorliegen?
Die Subventionsleistungen dienen dazu, die finanziellen Folgen von der aktuellen Corona-Pandemie für die Unternehmen abzufedern. Die Bundesregierung hat es sich auf die Fahne geschrieben, dass kein Unternehmen durch die […]