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Stromkabelbeschädigung durch Tiefbauunternehmer – Schadensersatz

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AG Lichtenberg – Az.: 16 C 195/13 – Urteil vom 06.03.2014

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.565,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.190,60 € seit dem 18.05.2011 und aus 374,90 € seit dem 10.06.2013 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wegen einer Beschädigung am Stromnetz der Klägerin durch die Beklagte.

Symbolfoto: Von Photographee.eu /Shutterstock.com

Die Klägerin unterhält im Berliner Stadtgebiet ein stadtweites Elektrizitätsversorgungsnetz, bestehend aus unterirdischen Kabelnetzen, oberirdischen Verteilerkästen, Trafostationen, Freileitungsmasten soweit Schalt- und Verteileranlagen zur Versorgung der Anschlussnutzer mit Elektrizität. Sie ist Netzbetreiberin im Sinne der Niederspannungsverordnung und ist Betreiberin des örtlichen Elektrizitätsversorgungsnetzes im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.

Die Beklagte führt u.a. Bau- und Schachtprojekte aus, bei denen sie Baumaschinen zum Ausschachten einsetzt.

Am 25.08.2010 führte die Beklagte Erdarbeiten auf öffentlichem Straßenland in … Berlin durch, bei denen sie zwei 10 kV-Kabel und mehrere 1 kV-Kabel der Klägerin, welche im Boden verlegt waren, beschädigte. Der Kabelplan, der auch die Lage der beschädigten Kabel auswies, stand der Beklagten dabei zur Verfügung.

Die Klägerin beauftragte die … , ein für Reparaturen an Stromnetzen zugelassenes Unternehmen, mit der Behebung der Schäden. Diese beauftragte für bestimmte Leistungen im Rahmen des Auftrags wiederum weitere Unternehmen, u.a. die … und die … .

Die Firmen sorgten u.a. für die Netzab- und -anschaltungen während der Arbeiten am Netz, nahmen Aufgrabungen im Straßenbereich vor, um die schadhaften Kabel zu ersetzen, beschafften die nötigen Ersatz- und Reparaturmittel und schafften sie mit firmeneigenen Fahrzeugen zu den Baustellen. Die … stellte die bei allen beteiligten Firmen angefallenen Kosten zusammen und der Klägerin in Rechnung.

Die Klägerin ihrerse[…]


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