LG Saarbrücken – Az.: 14 O 239/13 – Urteil vom 29.04.2014
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Streitwert wird auf 5.332,98 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Anspruch aus der zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft … und … und der Beklagten unter der Versicherungsscheinnummer … bestehenden Gebäudeversicherung geltend. Versichert ist das Zweifamilienhaus in der … in …
Im Versicherungsschein heißt es: „Versichert ist das Gebäude einschließlich Grund- und Kellermauern sowie Zubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.“
Versicherungsschutz besteht unter anderem gegen Schäden durch Leitungswasser (Rohrbruch und Frost), wobei ein Selbstbehalt von 1.500,00 € für jeden Leitungswasserschaden als vereinbart gilt, soweit ein solcher in der Zeit vom 30.04.2011 bis zum 30.04.2013 eintritt.
Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VGB 2008) sowie weitere Klauseln zu Grunde.
Symbolfoto: Von Nadezda Murmakova /Shutterstock.comZiffer 1.2 VGB 2008 lautet:
„Zubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.“
Ziffer 1.3 VGB 2008 lautet:
„Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.“
Zwischen dem Kläger und der Streitverkündeten besteht unter der Versicherungsscheinnummer … unter anderem eine Hausratsversicherung mit den versicherten Gefahren Leitungswasser (Rohrbruch und Frost).
Auf der Terrasse des zum versicherten […]