Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstückskaufvertrag – Rückabwicklung bei Nichtigkeit wegen Wuchers

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG München, Az.: 20 U 5031/13, Urteil vom 19.03.2014

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 22.11.2013, Az. 43 O 1286/13, aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 146.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die Parteien streiten um die Rückübertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem Grundstück M.str. 9, P., Flur-Nr. …92/32.

Der am 27.01.1985 geborene Kläger ist der Sohn der Beklagten. Nach dem Tod seines Vaters, des geschiedenen Ehemannes der Beklagten, am 11.10.2004 erbte der Kläger den hälftigen Miteigentumsanteil an dem Grundstück M.str. 9, P., Flur-Nr. …92/32.

Mit notariellem Vertrag vom 22.11.2004 des Notars Dr. F. (Urkundennr. …38/2004) vereinbarten der Kläger und die Beklagte die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils des Klägers auf die Beklagte; zugleich wurde hierüber die Auflassung erklärt und die Eintragung in das Grundbuch bewilligt.

Unter Abschnitt 3 des Vertrages wurde unter der Überschrift „Gegenleistungen“ unter anderem Folgendes vereinbart:

Symbolfoto: Von TheCorgi /Shutterstock.com

„Der Erwerber hat dem Veräußerer bereits einen Barbetrag von 30.000,00 Euro bezahlt. Der Veräußerer bestätigt den Empfang. Darüber hinaus bestehen Nachlassverbindlichkeiten von ca. EURO 50.000,– -i.W. EURO fünfzigtausend -. Weitere Verbindlichkeiten bestehen nach Angabe des Veräußerers nicht. Der Erwerber übernimmt ab dem auf die Beurkundung dieses Vertrages folgenden Monatsersten anstelle des Veräußerers im Wege der befreienden Schuldübernahme, sämtliche Nachlassverbindlichkeiten des Herrn Heinz B., verstorben am 11.10.2004 in Pfarrkirchen. (…)“

Der Kläger und die Beklagte haben den notariellen Vertrag abgeschlossen, um eine Zwangsversteigerung des Grundstücks M.str. 9,[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv