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Grundbuchbereinigung – Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers für Belastungen

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LG Neubrandenburg, Az.: 3 O 815/13, Urteil vom 04.03.2015

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger … € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.01.2014 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 92 % und die Beklagte 8 % zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird auf … € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger verlangt von der Beklagten eine Entschädigung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG).

Der Kläger ist Eigentümer des im Grundbuch von Neubrandenburg Bl. … eingetragenen Grundstücks der Gemarkung Neubrandenburg, …, Flurstück …, gelegen zwischen der … Straße … und der … Straße mit einer Fläche von 6.011 m2. Er hat das Eigentum im Vollzug des notariellen Schenkungsvertrages vom 28.01.2004 von Frau … erworben, die ihrerseits das Grundstück mit notariellem Vertrag vom 19.01.1995, geändert durch gerichtlich protokollierten Vergleich vom 18.12.1996 und der notariellen Urkunde vom 07.08.1997 vom (Vor-)Voreigentümer … zu einem Preis von … DM erworben hat. Der (Vor-)Voreigentümer hat das Eigentum nach der Rückübertragung auf seinen Restitutionsantrag durch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen erhalten. Die Alleinerbin des am 19.07.1998 verstorbenen (Vor-)Voreigentümers … schloss mit dem Kläger am 26.03.2013 auf der Grundlage ihres Angebotes vom 25.10.2011, welches sie erst am 18.03.2013 dem Kläger übersandte, einen Abtretungsvertrag über die Entschädigungsansprüche nach § 9 Abs. 3 GBBerG (Anlage K 5 = I 88).

Zugunsten der Beklagten ist auf der Grundlage der gem. § 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m § 7 Abs. 2 SachenR-DV erteilten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt … vom 01.03.2010 im Grundbuch für die öffentlichen Anlage der Abwasserbeseitigung (Regen- und Schmutzwasserleitung) am 24.06.2010 eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen. Die Dienstbarkeit nimmt inklusive eines Schutzstreifens eine Fläche von insgesamt 417 m2 in Anspruch. Wegen des Verlaufs der Leitung wird auf Anlage K 1 = 115, I 16 verwiesen. Die Eintragungsnachricht datiert vom 28.06.2010. Die Regenwasser- und Schmutzwasserleitung verläuft ausweislich des den Eintragungsunterlagen beigefügten Bestandsplanes (I 15, I 16) an der Grundstücksgrenze zur … straße und beeinträchtigt die bebaute Fläche des Grundstückes nicht. Die Bekl[…]


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