LG Mönchengladbach, Az.: 1 O 289/13, Urteil vom 04.05.2015
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Schadensersatzansprüche aus einem angeblichen Verkehrsunfallereignis, das am 19. April 2013 auf der Reyerhütter Straße in Höhe der Hausnummer 7-21 in Mönchengladbach stattgefunden haben soll, geltend. Der Kläger selbst war bei diesem Geschehen nicht zugegen. Die Beklagte zu 2. wendet u.a. ein, das Unfallgeschehen habe so gar nicht stattgefunden; allenfalls handele es sich um gestelltes Unfallgeschehen.
Für das angeblich unfallgeschädigte Fahrzeug des Typs Maserati mit dem amtlichen Kennzeichen … macht der Kläger einen Sachschaden in Höhe von netto 7.278,93 €, Kosten für ein eingeholtes Sachverständigengutachten zu den Schäden in Höhe von 404,01 €, eine Kostenpauschale in Höhe von 30,00 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 661,16 € geltend.
Das in Rede stehende Fahrzeug des Fabrikats Maserati wurde erstmals am 25. Juni 2003 zugelassen. Zum Zeitpunkt der Besichtigung am 22. April 2013 durch den vorgerichtlich durch den Kläger eingeschalteten Sachverständigen wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 117.375 km auf. Das dem Beklagten zu 1. gehörende und bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherte Fahrzeug, mit dem der angebliche Verkehrsunfall verursacht worden sein soll, war ein Pkw Renault Clio mit dem amtlichen Kennzeichen … Das genannte Fahrzeug wies das Baujahr 1999 auf. Bei Ankauf des Fahrzeuges durch den Beklagten zu 1. wies dieses Fahrzeug eine Laufleistung von etwa 160.000 bis 170.000 km auf; der Beklagte zu 1. zahlte hierfür 650,00 €. Die Anmeldung des Fahrzeugs auf den Beklagten zu 1. erfolgte am 10. April 2013; das Kennzeichen wurde im Oktober 2013 entstempelt. Ein Schaden an diesem Fahrzeug, der auf das in Rede stehende Unfallereignis zurückzuführen sein könnte, ist nicht erfasst.
Symbolfoto: Von Pair Srinrat /Shutterstock.comDer Kläger behauptet, er sei d[…]