AG Darmstadt, Az.: 308 C 52/14, Urteil vom 10.06.2015
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 351,18 nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 24.01.2014 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 70,20 freizustellen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Auf die Darstellung eins Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO verzichtet.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist begründet.
Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf weiteren Schadensersatz i.H.v. EUR 351,18 aufgrund des streitgegenständlichen Verkehrsunfallereignisses vom 23.12.2011 in Darmstadt gemäß §§ 7, 18 StVG, 115 VVG.
Die Klägerin kann vorliegend die im Sachverständigengutachten der H-Gruppe vom 16.10.2013 kalkulierten Reparaturkosten auch hinsichtlich der Verbringungskosten, der Ersatzteilaufschläge und der Lackierkosten als Schadensersatz geltend machen. Die im Gutachten angesetzten Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind zu ersetzen, wenn diese bei einer Reparatur in einer (regionalen) markengebundenen Fachwerkstatt üblicherweise anfallen (Palandt-Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage, § 249, Rn. 14).
Der Sachverständige S hat in seinem gut nachvollziehbaren, plausiblen und schlüssigen Sachverständigengutachten vom 20.02.2015 ausgeführt, dass es im Großraum Bad-Homburg (Sitz der Klägerin) nicht unüblich ist, Verbringungskosten und auch Ersatzteilpreisaufschläge in den jeweiligen Instandsetzungsrechnungen aufzunehmen. Der Sachverständige hat hierzu ausgeführt, dass z.B. die Renault Betriebe Autohaus Bauer in Ober-Ursel und das Autohaus Weil in Friedrichsdorf sowohl Ersatzteilpreisaufschläge als auch Verbringungskosten berechnen, ebenso berechnen die im Großraum Bad-Homburg ansässigen Betriebe (BMW, Audi, VW und Opel) Ersatzteilpreisaufschläge und auch Verbringungskosten. Es gibt auch markenungebundene Karosseriebetriebe, welche keine Ersatzteilpreisaufschläge […]