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Mietwagen nach einem Unfall

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de
Symbolfoto: Von alphaspirit /Shutterstock.com

Wenn ein Unfall geschieht, so steht stets die Frage nach der Schuld im Vordergrund. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diejenige Unfallpartei, welche keine Schuld an dem Unfall trifft, gänzlich ohne Probleme aus dem Unfall herauskommt. Im Hinblick auf die Schadensregulierung kann es eine wahre Vielzahl von Problemen geben, denen sich eine geschädigte Partei ausgesetzt sieht. Zwar kann allgemein hin davon ausgegangen werden, dass die Versicherung der schuldhaften Partei die Reparaturkosten des Fahrzeugs von dem Geschädigten übernimmt, doch wird dies in einer Werkstatt durchgeführt. Dies kostet nicht nur Zeit, sondern vielmehr auch Nerven. Die meisten Menschen sind tagtäglich auf ein Fahrzeug angewiesen, damit die beruflichen sowie auch privaten Verpflichtungen erledigt werden können. Wenn das eigene Fahrzeug jedoch in der Werkstatt steht, so kommt die Frage nach einem Ersatzfahrzeug auf. Ein derartiges Ersatzfahrzeug steht für gewöhnlich der geschädigten Partei auch zu, allerdings gibt es hierbei einige wichtige Kriterien zu beachten.
Welche Punkte müssen bei dem Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug berücksichtigt werden?
Damit die geschädigte Partei nicht auf den Kosten für ein Ersatzfahrzeug sitzen bleibt ist eine akribische Vorarbeit der geschädigten Partei erforderlich.

Die Dokumentation umfasst dabei

die Dauer der Reparatur und der damit verbundene Nutzungsausfall
die Belege sowie Rechnungen von der Werkstatt
Auflistungen sämtlicher Fahrten mit dem Ersatzfahrzeug

Bei der Auflistung der Fahrten sollten ausnahmslos alle Fahrten aufgeführt werden. Sowohl die privaten Ausflüge als auch die Fahrten zur Arbeitsstelle müssen sich in der Liste wiederfinden.

Die gegnerische Versicherung ersetzt lediglich diejenigen Kosten für ein Ersatzfahrzeug, die auch tatsächlich real entstanden sind. Es ist somit nicht möglich, das Geld für ein Ersatzfahrzeug einzufordern, wenn überhaupt kein Ersatzfahrzeug angemietet wurde. Hierbei sollte zudem bedacht werden, dass es für diese Kosten auch Obergrenzen gibt. Bei einem Totalschaden, der durch den Unfall am eigenen Fahrzeug entstanden ist, gibt es eine anderweitige Regelung. Die geschädig[…]


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