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Abgasskandal – deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers

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OLG Frankfurt, Az.: 17 U 45/19, Beschluss vom 25.09.2019
Gründe
I. Der Senat weist darauf hin, dass er von einer Haftung der Beklagten gemäß §§ 826, 31 BGB dem Grunde nach ausgeht. An dieser Stelle ist auf folgende maßgeblichen Punkte einzugehen:

1. Die Beklagte hat dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt.

Symbolfoto: Von stockwerk-fotodesign /Shutterstock.com

Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde eine Pflicht verletzt und einen Vermögenschaden hervorruft. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 07. Mai 2019 – VI ZR 512/17 -, Rn. 8, juris m.w.N.). Maßgeblich können dabei die Kenntnisse, Absichten und Beweggründe des Handelnden sein, die die Bewertung seines Verhaltens als verwerflich rechtfertigen. Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 – VI ZR 536/15 -, Rn. 16, juris m.w.N.). Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 07. Mai 2019 – VI ZR 512/17 -, Rn. 8, juris m.w.N.).

Die sittenwidrige Handlung lag hier in der Entwicklung und dem Inverkehrbringen des streitgegenständlichen, mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs, das zur Erlangung einer EG-Typgenehmigung mit einer Abschalteinrichtung versehen war.

Der in dem Fahrzeug des Klägers eingebaute Motor EA 189 war bei der Beklagten entwickelt worden und innerhalb des Konzerns zum markenübergreifenden weltweiten Einsatz in Dieselfahrzeugen vorgesehen und soll allein in Deutschland in rund 2,5 Mio. verkauften Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingebaut worden sein (becklink 2011642, beck-[…]


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