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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arzthaftung – Schmerzensgeldanspruch bei Aufklärungs- und Behandlungsfehler

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LG Kiel, Az.: 8 O 268/12, Urteil vom 24.07.2015

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages.
Tatbestand
Der Kläger macht gegen die Beklagte nach einer Materialentfernungsoperation im Augenbereich und dem Auftreten von Beschwerden ein Schmerzensgeld geltend.

Symbolfoto: Von Monkey Business Images / Shutterstock.com

Der Kläger, geboren 1954, stürzte im Februar 2011 so von einer Leiter, dass er sich einen Jochbeinbruch rechts, eine komplexe Orbitafraktur im Gesicht rechts mit Schädigung des rechten Augapfels und vollständigem Sehverlust rechts zuzog. In der Dokumentation der Beklagten ist das Verletzungsbild als kombiniert stumpf-spitzes Mittelgesichtstrauma rechts, komplexe Orbitafraktur rechts mit Bulbusschaden und Visusverlust rechtsseitig, Subarachnoidalblutung rechts und prävertebrales Hämatom HWS beschrieben.

Die operative Versorgung der Fraktur erfolgte – nach präoperativen Komplikationen – bei der Beklagten in der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am 17.3.2011. Für die Osteosynthese wurden ausweislich der postoperativen DVT-Kontrolle vom 18.3.2011 vier Platten mit 32 Schrauben und zusätzlich ein Titan-Orbitamesh mit 2 weiteren Schrauben eingebracht.

Der Kläger war mit dem Ergebnis der Operation zufrieden. Er trägt seitdem eine herausnehmbare Augenprothese.

Da nachfolgend eine Entfernung der operativ eingebrachten Platten und Schrauben geplant war, führte am 18.8.2011 der damals bei der Beklagten angestellte Arzt M. R. mit dem Kläger ein Aufklärungsgespräch durch. Der Kläger unterschrieb das dabei verwendete Formular.

Am 6.2.2012 erfolgte die Operation zur Metallentfernung in der MKG-Chirurgie der Beklagten durch den damaligen Assistenzarzt Dr. Dr. M. F.

Im Einzelnen entfernt wurden laut Operationsbericht die eingebrachten vier Platten mit 6, 11, 11 und 4 Schrauben. Es heißt im Operationsbericht weiter: „Es konnten alle Schrauben und Osteosyntheseplatten entfernt werden“. Belassen wurde das Titanmesh[…]


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