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Verkehrsunfall mit Totalschaden – Speicherung in der HIS-Auskunftei

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LG Karlsruhe, Az.: 20 S 42/15, Beschluss vom 19.08.2015

Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 02.03.2015, Az. 6 C 313/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. Auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung ist nicht geboten.
Gründe
I.

Das Amtsgericht hat die Klage in der angefochtenen Entscheidung zu Recht abgewiesen.

II.

Der Kläger begehrt die Unterlassung der Weitergabe und Speicherung von Daten sowie die Löschung von Daten im Zusammenhang mit der Schadensregulierung aufgrund eines Verkehrsunfalls.

Symbolfoto: Von Evgeny Murtola /Shutterstock.com

Der Kläger hatte vorgetragen, er sei Eigentümer und Halter des Pkw mit dem polizeilichen Kennzeichen…. Mit diesem Pkw habe er am 04.09.2014 gegen 12:50 Uhr in Pforzheim im Kreuzungsbereich Jahnstraße / Kaiser-Friedrich-Str. unverschuldet einen Unfall erlitten, welcher durch ein bei der Beklagten haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen… verursacht worden sei. Im Rahmen der Schadensregulierung habe die Beklagte am 30.09.2014 mitgeteilt, sie habe im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Schadensfalls Daten zu dem klägerischen Fahrzeug wie Kfz-Kennzeichen und / oder Fahrzeugidentifikationsnummer und Schadensart sowie die Information, dass ein Totalschaden vorliegt, an das durch die Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH in Baden-Baden unterhaltene Hinweis- und Informationssystem gegeben, um hierdurch einen Informationsaustausch zur Unterstützung bei der Risikobeurteilung bei Versicherungsanträgen, Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen und Rückgriff auf frühere Schadensfälle insbesondere zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch zu ermöglichen. Die Daten würden zu einem späteren Zeitpunkt, wenn für dieses Fahrzeug ein Versicherungsantrag gestellt oder ein Schadensfall gemeldet würde, vom jeweiligen Versicherer abgefragt und genutzt.

Der Kl[…]


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