AG Heidelberg, Az.: 24 C 33/16, Urteil vom 26.08.2016
Mit der Lagerung von Fliesen hochkant auf einem Fliesenstapel ohne weitere Absicherung, liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 542,75 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.11.2015 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 147,56 € freizustellen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
6. Die Berufung wird zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 1.042,75 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche geltend aufgrund einer Verletzung in dem Baumarkt der Beklagten in H..
Die Beklagte betreibt Baumärkte, in denen sich die Kunden selbst bedienen. Teilweise können die Kunden mit dem Auto an die Waren heranfahren.
Symbolfoto: trongnguyen/BigstockAm 14.08.2015 begab sich die Klägerin in die Filiale der Klägerin im (…),(…), um dort eine Terrassenplatte als Muster zu erwerben. Die Fliesen befinden sich in einem Teil des Baumarktes, der mit dem Auto befahren werden kann. Die Klägerin fuhr in das Ladengeschäft hinein und hielt neben den aufgestellten Terrassenplatten. Die streitgegenständlichen Terrassenplatten befanden sich auf 2 Paletten. Auf der linken Palette – von vorne gesehen – standen sie auf der linken Seite hochkant, der Platz daneben war frei, auf der rechten Palette waren sie links hochkant gelagert, weitere Fliesen lagen übereinander rechts neben der hochkant gelagerten Reihe. Bei der Anlieferung sind die Platten mit einem Band zusammengehalten. Das Band muss geöffnet werden, um Platten entnehmen zu können. Bei dem Stapel auf der linken Palette war es bereits entfernt worden. Wegen der genauen Aufstellung de[…]