Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schadensersatz für Restbenzin im Fahrzeugtank

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

AG Meschede, Az.: 6 C 129/15, Urteil vom 10.11.2015
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin einen Betrag von 50 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.2.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme tragen die Klägerin zu 96 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 4 %.

Die Kosten der Beweisaufnahmen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gegen Leistung einer Sicherheit i.H.v. 120 % kann der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung abwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den restlichen Ausgleich aus einem Verkehrsunfall.

Bei dieser erlitt das klägerische Fahrzeug einen Totalschaden, durch das Verschulden des Beklagten zu 1) mit seinem Fahrzeug, welches bei der Beklagten zu 2) versichert ist.

Der Verkehrsunfall ereignete sich in Meschede-Freienohl auf der Hauptstraße am 24.12.14 gegen 11:45 Uhr.

Das Alleinverschulden des Beklagten zu 1) am Verkehrsunfall ist unstreitig.

Eine Regulierung nach dieser Voraussetzung hat in weiten Teilen stattgefunden.

Auf den Sachschaden, Wiederbeschaffungsaufwand hat die Beklagte einen Betrag von 2000 EUR (2500 EUR Wiederbeschaffungswert abzgl. 500 EUR Restwert) gezahlt.

Anhand der insgesamt außergerichtlich beanspruchten Summe von 3929 EUR hat die Beklagte zu 2) i.H.v. 413,64 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltskosten erstattet.

Die Klägerin rechnet fiktiv ab.

Im Rahmen der schadensersatzrechtlichen Auseinandersetzung hat die Klägerin ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Die Klägerin ist der Ansicht, dass ihr die Differenz aus den noch nicht ausgeglichenen Schadenskosten für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges unter Berücksichtigung des Gutachtens des Herrn … zustünde. Der Sachverständige Herr … bewerte den Wiederbeschaffungswert ohne Steuer auf 3700 EUR und den Restwert auf 500 EUR, dieser sei anzusetzen.

Symbolfoto: Richard Peterson/Bigstock

Ferner ist sie der Ansicht, dass ihr für das noch im Tank befindliche Benzin eine Entsch[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv