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Rechtsanwälte Kotz GbR

Modernisierungsarbeiten – Anbau eines Aufzugs

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AG Berlin-Mitte, Az.: 17 C 158/16, Urteil vom 14.06.2017

1. Die Beklagten werden bei Meldung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, verurteilt, die Durchführung folgender Baumaßnahmen am Gebäude … zu dulden:

a. Anbau einer Aufzugsanlage in einer transparenten Stahl/Glas-Konstruktion an der Hoffassade des Vorderhauses vor den Treppenhausfenstern entsprechend der als Anlage K 1 beigefügten Planskizze, einschließlich des hierfür erforderlichen Einbaus neuer Treppenhausfenster und der Neuerrichtung von Türen zum Treppenhaus an den vier Haltestellen EG, Zwischenpodest EG/1. OG, Zwischenpodest 2. OG/3. OG und Zwischenpodest 4. OG/DG sowie einschließlich der hierfür erforderlichen Einrüstung der betroffenen Fassadenwand,

b. Anbringung einer Vollwärmeschutzdämmung in einer Stärke von ca. 16 cm im Verbundsystem an allen Fassaden des Gebäudes, mit Ausnahme der straßenseitigen Fassade. Hierzu werden die betroffenen Fassadenwände eingerüstet.

c. Das Steildach und das Flachdach des Vorderhauses werden mit ca. 20 cm Mineralwolle gedämmt.

d. Die oberste Geschossdecke des Seitenflügels zum Dachraum wird um ca. 20 cm aufgedoppelt und mit Zellulosedämmung ausgefüllt.

e. Die Kellerdecke wird mit einer mineralischen Dämmung mit ca. 10 cm unterseitig gedämmt.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11/10 des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Abbildung……………..
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Duldung von Modernisierungsarbeiten.

Foto: kadmy/Bigstock

Die Beklagten sind aufgrund eines Mietvertrages aus dem Jahr 2005 Mieter einer 192,99 m2 großen 5-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss des Vorderhauses und des Seitenflügels des Hauses … straße 11 in Berlin-Moabit. Die Klägerin ist im Jahr 2011 als Vermieterin in das Mietverhältnis eingetreten. Die vereinbarte Nettomiete beträgt seit dem 01. September 2015 monatlich 1.185,35 €, die Wohnung verfügt über zwei Balkone.

Mit Schreiben vom 31. August 2015 kündigte die von der Klägerin bevollmächtigte Hausverwaltung die Durchführung von Modernisierung[…]


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