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Unterlassungsklage: Unterlassungsanspruch geltend machen

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Wann und wie kann man eine Klage auf Unterlassung einreichen?
Auf der Grundlage des deutschen Rechts können sich für eine Partei durchaus verschiedene Ansprüche ergeben, die gegen eine andere Partei geltend gemacht werden können. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Unterlassungsanspruch, welcher von einer Partei gegenüber einer sogenannten Störerpartei aufgrund einer rechtswidrigen Handlung geltend gemacht werden kann. Hierfür gibt es jedoch gewisse Voraussetzungen, die zwingend zuvor erfüllt sein müssen.

Damit ein berechtigter Unterlassungsanspruch der Partei überhaupt besteht, ist es erforderlich, dass im Vorwege eine rechtswidrige Handlung stattgefunden hat oder dass diese rechtswidrige Handlung aktuell stattfindet.

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Der Unterlassungsanspruch  ist der berechtigte Anspruch eine rechtswidrige Handlung gegenüber einem Störer zu unterlassen. Der Unterlassungsanspruch setzt eine rechtswidrige Handlung voraus und findet in zahlreichen Rechtgebieten seine Anwendung. (Symbolfoto: Von Audio und werbung/Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber spricht bei einer Rechtebeeinflussung einer Partei von einem sogenannten quasigeneratorischen Unterlassungsanspruch, sofern eine tatsächliche Beeinflussung von sogenannten absoluten Rechten zugrunde gelegt werden kann. Hierbei ist es unerheblich, um welche Art des Rechts es sich handelt. Dementsprechend können Persönlichkeitsrechte ebenso betroffen sein wie Rechte aus dem Marken- bzw. Urheberrecht. Die zugrundeliegende Störung lässt sich jedoch nicht ausschließlich durch eine Abmahnung oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgewehrt werden, auch eine Unterlassungsklage ist denkbar.

Eine Unterlassungsklage kommt in der gängigen Praxis dann zum Einsatz, wenn zuvor eine Abmahnung in Verbindung mit einer strafbewehrten Unterlassun[…]


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