AG Jena, Az.: 26 C 638/16, Urteil vom 14.02.2018
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.361,08 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2015, 150,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.07.2015, 127,09 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2015 sowie 124,95 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2015 zu bezahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Am 16.07.2015 wurde der PKW des Klägers mit dem amtlichen Kennzeichen … in Jena durch den LKW, amtliches Kennzeichen …, mit dem Anhänger, amtliches Kennzeichen …, beschädigt. Die Beklagte war zum Unfallzeitpunkt Kfz-Haftpflichtversicherer des LKW. Der klägerische PKW war zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß abgeparkt.
Symbolfoto: Olga Lebedeva/BigstockDie Parteien streiten um die Höhe des, durch den Unfall entstandenen, Schadens.
Während der Dauer der Reparatur des Fahrzeugs mietete der Kläger einen Ersatzwagen. Die Mietkosten hierfür betrugen 1.867,08 €. Die Beklagte regulierte hiervon 506,00 €. Von den in Rechnung gestellten 9.430,29 € Reparaturkosten zahlte die Beklagte einen Betrag in Höhe von 9.282,30 €. Der Kläger ließ darauf eine Rechnungsprüfung durchführen und forderte die Beklagte zu deren Zahlung auf. Aufgrund der Wertminderung des Klägerfahrzeuges regulierte die Beklagte weitere 400,00 €.
Der Kläger trägt vor, die Mietwagenkosten in Höhe von 1.867,08 € seien angemessen und entsprechen dem regionalen Normaltarif. Sie seien in voller Höhe von der Beklagten zu erstatten. Die Wertminderung in Höhe von 550,00 € sei angemessen und gerechtfertigt. Die Rechnungsprüfung sei notwendig gewesen aufgrund der unberechtigten Kürzung des Reparaturbetrages durch die Beklagte. Es handele sich bei deren Kosten um einen unfallursächlichen Schaden.
Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an ih[…]