Verstoßen Namensschilder auf Klingeln von Mietwohnungen gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Verstoßen Klingelschilder gegen die DSGVO? Eine in Österreich losgetretene Diskussion schwappt auch noch Deutschland. Was ist dran an der Hysterie? Foto: axelbueckert/Bigstock
Wie kaum eine andere Verordnung in Deutschland hat die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, für Unsicherheiten und so manche Panik in Deutschland gesorgt. Die Thematik geht durch die Medien und der Grund dafür entstammt der benachbarten Alpenrepublik Österreich. Die Hausverwaltung mit dem schön klingenden Namen „Wiener Wohnen“ zeigt sich hauptverantwortlich für die ganzen Schlagzeilen in Deutschland.
Was war passiert
Ein Mieter in Österreich hat mit seiner Beschwerde bei der besagten Hausverwaltung für ordentlich Wirbel gesorgt. Obgleich es doch zum Standardverfahren einer Hausverwaltung gehört, dass bei einer neuen Mietpartei ein Klingelschild an das Gebäude angebracht wird, sah der Mieter darin eine Verletzung seiner Privatsphäre und folgerte daraus einen Verstoß gegen das geltende Datenschutzrecht. Daraufhin informierte sich die Hausverwaltung bei der zuständigen Datenschutzabteilung der Behörde in der österreichischen Hauptstadt Wien und forderte einen Rechtsrat ein.
Die Behörde gab dem Mann recht und folgte seiner Rechtsansicht, dass durch die Anbringung des Namensschildes in Verbindung mit der Wohnungsnummer sehr wohl ein Verstoß gegen das aktuell geltende Datenschutzrecht besteht. Aus diesem Grund sah sich die Hausverwaltung daraufhin genötigt, insgesamt 220.000 Wohnungen von den Namensschildern zu befreien. Ersetzt wurden die Namensschilder letztlich durch ein Pseudonym oder eine Ziffer. Die Mieter konnten hierbei auswählen, was ihnen denn lieber wäre.
Der Sinn und Zweck der DSGVO
Jeder Datenschutz verfolgt das Ziel, dass die Privatsphäre sowie die informelle Selbstbestimmung einer P[…]