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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung eines Jagdpachtvertrags wegen Zerrüttung des Verhältnisses der Jagdpächter

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LG Siegen, Az.: 1 O 75/12, Urteil vom 07.03.2013

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Bestand eines Jagdpachtvertrages.

Symbolfoto: Splendens/Bigstock

Der Kläger ist Eigentümer des Jagdbezirkes B, welcher im Forstbezirk R gelegen ist und eine Größe von 498 Hektar aufweist. Die Parteien schlossen am 20.08.2005 – jeweils befristet bis zum 31.03.2018 – einen Pachtvertrag über den Jagdbezirk B und eine Vereinbarung zur Abgeltung von Schälschäden. Auf die Abbildungen der Verträge (Bl. 7 ff. d.A. und Bl. 11 d.A.) wird Bezug genommen. Die beiden vorgenannten Verträge unterzeichnete auf Pächterseite neben dem Beklagten auch ein Herr B; die beiden Vorgenannten übten in der Folgezeit die Jagd zunächst gemeinschaftlich aus und führten hierbei u.a. eine gemeinsame Jagdkasse.

Spätestens ab 2011 kam es zu einer Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Herrn B und dem Beklagten. In der Folge korrespondierten diese untereinander sowie mit dem Kläger. Auf die Korrespondenz wird Bezug genommen (Bl. 13 ff. d.A.). Im Rahmen des Schriftwechsels erklärten sowohl Herr B als auch der Beklagte dem jeweils anderen die Kündigung des zwischen ihnen bestehenden Gesellschaftsverhältnisses. Der Kläger erklärte dem Beklagten und Herrn B jeweils mit Schreiben vom 04.11.2011 die Kündigung des Pachtverhältnisses; auf den Inhalt der Schreiben (Bl. 42/43 d.A.) wird verwiesen. Zum Zeitpunkt der Kündigung übte der Beklagte die Jagd in dem Pachtbezirk allein, d.h. ohne Beteiligung des Herrn B, aus XX. Der Beklagte zahlte trotz der Kündigung des Pachtverhältnisses die Pacht sowie den vereinbarten Betrag für die Schälschäden an den Kläger, dieser überwies den Betrag jedoch unter Hinweis auf das nach seiner Auffassung beendete Vertragsverhältnis zurück an den Beklagten. Am 04.07.2011 übersandte der Landkreis dem Beklagten einen auf diesen lautenden Jagdsteuerbescheid für das Jagdjahr 2011/2012.

Der Kläger meint, dass die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen de[…]


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