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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsgenossenschaft: Regressansprüche bei grob fahrlässigem Handeln

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LG Oldenburg, Az.: 13 O 1173/09, Urteil vom 19.02.2010

1. Hinsichtlich des Beklagten zu 2) ist die Klage dem Grunde nach in vollem Umfang gerechtfertigt.

2. Hinsichtlich des Beklagten zu 1) wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Regressansprüche geltend.

Die Klägerin ist eine gesetzliche Unfallversicherungsträgerin. Die Beklagte zu 1) ist eine gemeinnützige Zeitarbeitsfirma und ein Mitgliedsunternehmen der Klägerin. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer sind bei der Klägerin versichert.

Der Beklagte zu 2) ist seit dem 01.07.1999 bei der Beklagten zu 1) als Baustellen- und Projektleiter beschäftigt. Er hat einen Meistertitel als Gas- und Wasserinstallateur, sowie als Heizungsbauer. Ferner hat er einen Lehrgang für Arbeitsschutz auf Baustellen durchgeführt.

Symbolfoto: MartinFredy/Bigstock

Die Beklagte zu 1) war beauftragt worden, ein Grundstück in S, Landkreis W, aufzuräumen und dort Bäume zu fällen. Die bei der Beklagten zu 1) angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde bei der Durchführung des Auftrags nicht hinzugezogen. Auf dem Grundstück befanden sich noch die Fundamente eines Hauses sowie dessen Schornstein. Am 28.04.06 wurden die bei der Beklagten beschäftigen Mitarbeiter F L und M H für die Baumfällarbeiten eingeteilt. Beide hatten zuvor keinerlei Erfahrungen im Fällen von Bäumen. Herr L ist ausgebildeter Tischler, Herr H ist ausgebildeter Holzbearbeiter mit praktischem Abschluss. Beide waren über die Beklagte zu 1) auch als Leiharbeitnehmer im Hafen tätig und haben hierbei auch Lasten angeschlagen. Herr L ist, nachdem er zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, seit dem 14.03.06 unbefristet bei der Beklagten zu 1) angestellt. Herr H hatte einen Zeitvertrag.

Der Beklagte zu 2) wies die beiden ein und erklärte ihnen, dass ein Seil zwischen dem jeweiligen Baumstamm und dem Schornstein angebracht werden sollte. Dieses Seil sollte mit einem Kettenzug gespannt werden. Der […]


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