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Versicherung hat Vertrag gekündigt – Darf sie das?

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Wann kann und darf eine Versicherung den Vertrag kündigen
Viele Menschen kennen den Wert einer guten Versicherung und können sich ein Leben ohne die versicherungstechnische Absicherung gar nicht mehr vorstellen.. Der Grundgedanke, dass die Versicherung als bezahlter Dienstleister auftritt und dabei jeden Versicherungsnehmer wie einen Freund behandelt, ist sehr weit verbreitet und doch oftmals falsch. Fakt ist, dass jeder Versicherung ein Vertrag zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer zugrundeliegt und dass dieser Vertrag natürlich auch von beiden Seiten gekündigt werden kann. In der gängigen Praxis ist es zwar eher die Regel dass ein Kunde die Versicherung kündigt doch gibt es eben auch jene Fälle, in denen die Versicherung den Vertrag kündigt. Für den Versicherungsnehmer ist nunmehr das Wissen, wann eine Versicherung den Vertrag kündigen kann, ebenso wertvoll wie die vermeintlichen Beweggründe dafür.
Mögliche Beweggründe für die Kündigung
Kündigungsschreiben von Versicherung erhalten? Symbolfoto: kamasigns / Fotolia

Es ist zwar durchaus richtig dass Versicherungen in gewisser Hinsicht Dienstleister sind, sie sind jedoch auch gewinnorientierte Unternehmen mit monatlichen Fixkosten. Die Grundlage jeden Handelns einer Versicherung ist daher wenig überraschend auf den beiden Säulen Gewinn sowie Rentabilität aufgebaut, damit die Versicherung auf lange Sicht gesehen konkurrenz- und überlebensfähig ist. Die Gewinnmaximimierung sowie die Steigerung der Rentabilität gehört dabei zu den Unternehmensmaximen einer jeder Versicherung, so dass für jede Versicherung eine sogenannte Bemessungsgrenze im Hinblick auf die Schaden-Kosten-Quote zugrundegelegt wird. Sollte diese Schaden-Kosten-Quote einen gewissen versicherungsintern festgelegten Wert überschreiten wird die Versicherung nicht mehr als rentables gewinnbringendes Geschäft angesehen und die Kündigung des Vertrages ausgesprochen. Einen einheitlichen branchenüblichen Wert für diese Quote gibt es nicht, die Bemessung liegt gänzlich in den Händen der Versicherung selbst. Obgleich die Versicherungen es nicht öffentlich zugeben so hat doch jeder Versicherungsanbieter eine interne Streichliste von Versicherungsnehmern, dere[…]


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