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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verhaltensbedingte Kündigung – Diebstahlverdacht – Arbeitszeitbetrug

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Landesarbeitsgericht Bremen, Az.: 2 Sa 13/11, Urteil vom 25.04.2012

Die Berufung der Beklagten wird auch im Hinblick auf Ziff. 2 des Tenors des Urteils des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 16.11.2010 – 4 Ca 4176/10 – zurückgewiesen.

Der Auflösungsantrag des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte zu ¾, der Kläger zu ¼.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen sowie einer später hilfsweise ordentlich erklärten Kündigung der Beklagten. Die Kündigungen wurden aus verhaltensbedingten Gründen bzw. wegen Entfall einer Beschäftigungsmöglichkeit ausgesprochen.

Symbolfoto: Alla72/Bigstock

Der … 1964 geborene Kläger ist seit dem 16.03.1987 bei der Beklagten beschäftigt. Zunächst wurde der Kläger als Maurer, Fliesenleger und Betonbauer eingestellt und ist nunmehr seit über 10 Jahren als Vorarbeiter beschäftigt. Im Falle der Abwesenheit des Betriebsleiters K. vertrat der Kläger diesen zumindest im Bereich der Einsatzplanung für Personal und Geräte. Der Kläger verdiente zuletzt monatlich durchschnittlich € 3.600,00 brutto. Während der gesamten Dauer seiner Beschäftigung war der Kläger ausschließlich in der Betriebsstätte der Beklagten auf dem Gelände der A. Bremen GmbH beschäftigt. In der Betriebsstätte auf dem Gelände der A. Bremen GmbH führt die Beklagte verschiedene Dienstleistungen, wie z. B. Baggertätigkeiten im Hochofenbereich, Zerschlagung von Roheisen, Transportarbeiten von Material u. ä. durch. Die Beklagte stellt dort das Verschleiß- und Dauerfutter in den so genannten Verteilerrinnen, in denen flüssiger Stahl transportiert wird her. Diese Rinnen werden ein- bis zweimal im Jahr mit einem so genannten Dauerfutter ausgemauert. Hierauf wird das Verschleißfutter aufgebracht, das in sehr kurzen Zeitabständen immer wieder erneuert werden muss. Aufgabe des Klägers war es bis zu seiner Berufung als Vorarbeiter im Jahr 2001 die Herstellung des Verschleißfutters und des Dauerfutters in den Rinnen. Des weiteren werden von der Beklagten auf dem Gelände der Firma A. durch Brennarbeiten Metallteile zerkleinert. Im Bereich des Hochofens entfernen Mitarbeiter der Beklagten Schlac[…]


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