Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitszeitbetrug – nicht registrierte Raucherpausen – Kündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 27.06.2012, Aktenzeichen: 2 Sa 43/11

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen- Bremerhaven vom 02.12.2010 – 5 Ca 5220/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Tatbestand
Mit ihrer am 28.07.2010 eingegangenen Klage wendet die Klägerin sich gegen eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung vom 07.07.2010. Mit Klagerweiterung vom 03.09.2010, die am 06.09.2010 einging, wendet die Klägerin sich gegen eine weitere außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung vom 19.08.2010. Ferner macht sie Weiterbeschäftigung geltend.

Die … 1960 geborene, über 50 Jahre alte Klägerin ist verheiratet und einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen der Metallindustrie, das Stromversorgungseinrichtungen aller Art entwickelt und produziert. Die Beklagte beschäftigt in ihrem Betrieb in Bremen gut 50 Arbeitnehmer, ein Betriebsrat ist gewählt.

Symbolfoto: hofred/Bigstock

Die Klägerin ist seit dem 01.04.1981, also seit etwa 30 Jahren bei der Beklagten als Montiererin beschäftigt. Ihre letzte durchschnittliche monatliche Bruttovergütung beträgt € 2.652,42.

Mit Schreiben vom 28.06.2007 (Bl. 126 d.A.) wurde die Klägerin abgemahnt, weil sie sich einer Kollegin gegenüber ungebührlich verhalten haben soll.

Die Klägerin ist Raucherin. Im Betrieb gilt die Betriebsvereinbarung vom 01.05.2004, nach der in allen Gebäuden der Beklagten ein uneingeschränktes Rauchverbot besteht. In Ziffer 3 der Betriebsvereinbarung heißt es:

„Unterbrechung der Arbeitszeit

Beginn und Ende der Rauchpausen sind durch Ab- und Anstempeln im Personalzeiterfassungssystem und im AMS-System (durch Unterbrechungsbuchung) zu dokumentieren.“ (Bl. 88 d. A.).

Auf die Verpflichtung, die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, wird von der Beklagten im Rahmen von Ethik-Schulungen hingewiesen. Im Einzelnen heißt es in einer für eine solchen Schulung verwendeten Folie:

„Ethikkodex und Geschäftsgebaren

Erfassung der Arbeitszeit: Genauigkeit und Ehrlichkeit

Staatliche Gesetze und Bestimmungen […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv