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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vandalismusschaden – Beweislast des Versicherungsnehmers

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LG Duisburg, Az.: 10 O 433/13

Urteil vom 19.12.2014

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Klägerin verlangt von der Beklagten Versicherungsleistung.

Symbolfoto: Srdjanns74/Bigstock

Im August 2013 war der Mercedes mit dem amtlichen Kennzeichen … bei der Beklagten gegen Vandalismusschäden versichert. Versicherungsnehmerin war die Klägerin. Die Klägerin und der Zeuge … sind verlobt. Sie nutzen beide dieses Fahrzeug. Es ist auf die Klägerin zugelassen.

Am 28. August 2008 wies dieser Mercedes Beschädigungen auf, wie sie im Gutachten der Dekra von diesem Tag entsprechend der Anlage zur Klageschrift festgestellt worden sind. Nach diesem Gutachten sind für Reparaturen 7.813,12 € zuzüglich Umsatzsteuer, mithin 9.297,61 € aufzuwenden. Das Gutachten selbst stellte die Dekra mit 143,35 € brutto in Rechnung.

Randnummer4

Die Klägerin meldete der Beklagten einen Vandalismusschaden und unterschrieb deren Fragebogen vom 25. September 2013 wie Anlage zur Klageschrift. Sie macht die Bruttoreparaturkosten zuzüglich der Sachverständigenvergütung geltend, ohne einen Selbstbehalt in Abzug zu bringen.

Die Klägerin behauptet, der Mercedes sei am 25. August 2013 auf einem Grundstück in Dinslaken für etwa 2 Stunden abgestellt worden. Am nächsten Tag seien von ihr und dem Zeugen … die in dem Dekra-Gutachten erwähnten Beschädigungen erstmals festgestellt worden. Am 25. August 2013 sei auf dem Gelände, auf dem der Mercedes abgestellt worden sei, auch ein weiteres Fahrzeug beschädigt worden. Für die Klägerin ergibt sich in diesem Zusammenhang, dass der Mercedes am 25. August 2013 von Vandalen beschädigt worden sei.

Ausdrücklich lässt sie die Rechtsansicht vortragen, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sei anerkannt, dass ein Geschädigter die Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten auch dann ersetzt verlangen kann, […]


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