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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrlässige Tötung wegen Fahrt mit abgefahrenen Reifen

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AG Winsen, Az.: 3 Ds 75/16, 3 Ds – 3103 Js 2080/16 (75/16)

Urteil vom 03.04.2017

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 2 rechtlich zusammentreffenden Fällen durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von drei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften: §§ 222, 229, 230, 13, 52 StGB.
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO):

I.

Symbolfoto:Srdjanns74/Bigstock

Der 24-jährige Angeklagte ist deutscher Staatsbürger. Er ist ledig und lebt bei seinen Eltern. Er muss keine Miete zahlen und unterstützt seine Eltern bei Bedarf. Der Angeklagte hat die Ausbildung als Kraftfahrzeugmechatroniker abgeschlossen und bezieht derzeit ein monatliches Einkommen in Höhe von etwa 1.400,00 € (netto). Zur Tatzeit war der Angeklagte noch in der Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker gewesen.

Der Angeklagte ist bisher wie folgt strafrechtlich in Erscheinung getreten:

– hier folgen 2 Registereintragungen aus 2013 und 2015 –

Verkehrsrechtlich ist der Angeklagte ausweislich des in der mündlichen Verhandlung verlesenen Auszugs aus dem Fahreignungsregister vom 19.01.2016 bislang wie folgt in Erscheinung getreten:

– hier folgen 4 Eintragungen aus 2011 bis 2015 –

II.

Der Angeklagte erhielt Anfang Januar 2016 das Fahrzeug der Marke BMW mit dem amtlichen Kennzeichen HH-… von dem Zeugen F. mit dem Auftrag, einen Kostenvoranschlag für erforderliche Lackierarbeiten einzuholen und die sonstigen Schäden, welche durch einen vorherigen Unfall im Dezember 2015 an dem Fahrzeug verursacht worden waren, zu beseitigen. Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung zum Kraftfahrzeug-Mechatroniker.

Im Rahmen dieser Aufgaben stellte der Angeklagte fest, dass der Reifen hinten links an dem Fahrzeug beschädigt worden war und ausgetauscht werden musste. Als der Angeklagte sodann den Reifen abmontierte, stellte er fest, dass der R[…]


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