LG Berlin – Az.: 44 O 340/21 – Urteil vom 31.03.2022
In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Berlin – Zivilkammer 44 – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.03.2022 für Recht erkannt:
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem am 20. Oktober 2020 gegen 14:05 Uhr an der Kreuzung der Greifswalder Straße mit der Straße Am Friedrichshain und der Straße Prenzlauer Berg stattgefundenen Verkehrsunfall zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
(Symbolfoto: Wojciech Wrzesien/Shutterstock.com)
Am 20. Oktober 2020 bestieg die Klägerin an der Haltestelle „Am Friedrichshain“ gegen 14.05 Uhr eine Straßenbahn der Linie M4 in Richtung Hackescher Markt. Die Straßenbahn fuhr an. Frau Ni wollte mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen pp. von der Greifswalder Straße nach links in die Straße Am Friedrichshain abbiegen. Obwohl die Linksabbiegerampel rotes Licht abstrahlte, fuhr Frau Ni. los.
Sie fuhr in den Fahrweg der Straßenbahn. Um eine Kollision mit dem von Frau Ni geführten Pkw zu vermeiden, bremste der Zeuge pp. die Straßenbahn abrupt bis zum Still-stand ab. Die Klägerin erklärte dem Zeugen pp. an der Endhaltestelle, dass sie zum Arzt gehen werde. Noch am Nachmittag des 20. Oktober 2020 erschien die Klägerin in der Praxis des Facharztes für Orthopädie pp. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 (Anlage K 6 zur Klageschrift, BI. 27 d.A.) erklärte die Beklagte, gegenüber der Klägerin nicht eintrittspflichtig zu sein.
Die Klägerin behauptet, durch die Vollbremsung habe ein anderer Fahrgast das Gleichgewicht verloren und sei gegen das rechte Knie der Klägerin gefallen. Sie habe sofort einen stechenden Schmerz im Knie erlitten und sich hinsetzen müssen. Sie habe insbesondere einen Bone Bruise im lateralen Femurcondylus und Tibiaplateau erlitten. Deshalb sei sie bis zum 04. Januar 2021 zu min[…]